Personalausstattung
Die Anforderungen an Kinderbetreuungseinrichtungen als Bildungsstätten sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Mit der Einführung von Bildungs- und Orientierungsplänen haben sich die Aufgabenstellungen verändert. Intensive Elternarbeit gehört zum Standard. Durch die Verabschiedung von Leitungsfreistellungsanteilen hat der Gemeinderat den Weg für eine wesentliche Verbesserung frei gemacht. Bisher machten die Leiterinnen der Kinderkrippen und –gärten ihre speziellen Leitungstätigkeiten quasi „nebenher“. Um beispielsweise Organisationsarbeiten zu erledigen, Eltern- oder Trägergespräche zu führen oder pädagogische Konzepte zu erstellen, fehlten sie in dieser Zeit in der Gruppe. Nun sind jeder Leitung für diese Tätigkeiten feste Zeitanteile zugesichert und werden kompensiert.
Pädagogische Konzepte
Die pädagogischen Konzepte der Kinderkrippen und Kindergärten werden von jeder Einrichtung selbst gestaltet. Dies sichert die Vielfalt und wird so den Wünschen, Vorstellungen und Bedürfnissen von Eltern und Kindern gerecht. Eine Übersicht über alle Einrichtungen in Radolfzell ist unter www.radolfzell.de/kindertageseinrichtung zu finden.
Vereinheitlichung der Standards
Eine Vereinheitlichung der grundsätzlichen Standards war der einhellige Wunsch aller Träger. Gemeinsam einigte man sich auf verschiedene Grundkriterien, die Basis für Öffnungszeiten und neue Entgeltordnung sind.
Öffnungs- und Schließzeiten
Grundsätzlich wird zwischen Regelgruppen (RG), verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) und Ganztagesbetreuung (GT) unterschieden. Bei RG und VÖ sind mindestens 26 Schließtage vorgesehen, bei GT sind dies 20 Schließtage. Außerdem sind alle Einrichtungen an zwei zusätzlichen Tagen geschlossen, die für Konzeption, Schulungen und Fortbildungen des Erziehungspersonals genutzt werden.
Jede Einrichtung kann die Anzahl ihrer Schließtage selbst bestimmen. Nach der neuen Entgeltregelung gilt, je weniger Schließtage umso so höher das Entgelt.
Neue Entgeltordnung
Seit 2012 gilt in Radolfzell das so genannte „Württemberger Modell“. Dieses folgt dem Grundsatz der sozialen Staffelung. Das Entgelt richtet sich nach der Anzahl der Kinder eines Haushalts unter 18 Jahren. Früher richten sich die Beiträge nach der Anzahl der Kinder, die zeitgleich in ein und derselben Einrichtung untergebracht sind.
Die neue Entgeltordnung sieht vor, dass trägerübergreifend für gleiche Betreuungszeiten das gleiche Entgelt bezahlt wird.
Und gut zu wissen: Alle Elternbeiträge sind steuerlich absetzbar! In finanziellen Notlagen und bei Bedürftigkeit kann die Jugendhilfe des Landratsamtes auf Antrag die Entgelte teilweise oder ganz übernehmen.