Bauplätze in Radolfzell

Auf dieser Seite sind aktuelle Informationen zu städtischen Wohnbaugrundstücken aufgeführt. Die Vergabe aller Baugrundstücke erfolgt grundsätzlich gemäß den einheitlichen Vergabekriterien der Stadt Radolfzell für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken.

 

„Stadterweiterung Nord – 2. Bauabschnitt Nord, 1. Erschließungsabschnitt" 

Die Stadt Radolfzell verkauft vorbehaltlich der Gremienzustimmung im Baugebiet „Stadterweiterung Nord – 2. Bauabschnitt Nord, 1. Erschließungsabschnitt" in Radolfzell vier Bauplätze für Reihenhäuser. 

Die Bauplätze befinden sich in verkehrsgünstiger Lage im nördlichen Bereich der Kernstadt Radolfzell. Alle üblichen Infrastruktureinrichtungen - wie Kindertagesstätten, Schulen, Angebote der Nahversorgung und der Anschluss an den ÖPNV - sind in der näheren Umgebung vorhanden. 

Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt nach den aktuellen „Vergabekriterien und Vergaberichtlinien der Stadt Radolfzell für die Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken nach örtlichen und sozialen Kriterien (einzelne Baugrundstücke und Baugruppenfelder)“. Der Verkauf erfolgt an diejenigen Bewerber, die auf Basis der Vergabekriterien und Vergaberichtlinien die vier höchsten Punkteränge erreicht haben. Über das Programm „Baupilot“ findet ein sog. zweistufiges Bewerbungsverfahren statt.

Im 1. Schritt erfolgt die generelle Bewerbung und Auswertung anhand der Vergabekriterien und Vergaberichtlinien. Im 2. Schritt benennen dann die vier am höchsten bewerteten Bewerber entsprechend ihres Rankingplatzes ihre priorisierten Bauplätze. Auf dieser Basis erfolgt die Zuteilung der Baugrundstücke. Die Vergabe beschließt abschließend das zuständige Gremium der Stadt Radolfzell. 

Die Bebauung hat gemäß den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Stadterweiterung Nord, 2.BA-Nord“ zuletzt ergänzt durch den Bebauungsplan „Stadterweiterung Nord, 2. BA-Nord, 1. Änderung“ vom 12.11.2020 zu erfolgen. Es besteht eine Bauverpflichtung innerhalb von 30 Monaten ab Grundstückserwerb. 

Der Verkauf der Bauplätze sowie anteiliger Gemeinschaftsflächen erfolgt zu einem Kaufpreis von 300 €/m² Netto

Familien mit Kindern wird ein Kaufpreisabschlag gewährt. Zum Kaufpreis kommen jeweils die Erschließungs- und Abwasserbeiträge, der Kostenerstattungsbetrag, die Anschlusskosten für die Nahwärmeversorgung, anteilige Vermessungskosten sowie alle mit dem Verkauf zusammenhängenden Nebenkosten hinzu. 

Weitere Informationen zum Baugebiet sowie zum Bewerbungsverfahren finden Sie bei BAUPILOT.

Das Bewerbungsverfahren wird grundsätzlich über das Programm BAUPILOT abgewickelt. Sofern Sie Interesse am Bauplatzerwerb haben, geben Sie Ihre Bewerbung digital ab. Alternativ zur Online-Bewerbung kann die Bewerbung einschließlich aller erforderlichen Nachweise innerhalb der Bewerbungsfrist in Papierform bei rechts stehendem Kontakt eingereicht werden. Hierfür stellt die Verwaltung den Bewerberfragebogen in Papierform zur Verfügung - dieser ist auf Anfrage innerhalb der Bewerbungsfrist erhältlich. 

Die vollständige Bewerbung inklusive der geforderten Nachweise ist bis zum 02.07.2023 einzureichen (Ausschlussfrist!). Verspätet eingehende oder unvollständige bzw. fehlerhafte Bewerbungen können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden! 

Bei konkreten Fragen hinsichtlich des Bewerbungs-/Vergabeverfahrens wenden Sie sich bitte an: 

 

Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Liegenschaften | Liegenschaften

bauplatz@radolfzell.de

Tel.: 07732/81-224

 

 

Die Stadt Radolfzell am Bodensee vergibt das Grundstück der Tennishalle Radolfzell im Erbbaurecht

Die Stadt Radolfzell am Bodensee ist Grundstückseigentümerin des Flurstücks 861/4 der Gemarkung Radolfzell 7292. Das Grundstück befindet sich auf der Halbinsel Mettnau und ist bis zum 31.12.2023 im Erbbaurecht vergeben. Auf dem Grundstück befindet sich eine Tennis- / Squashhalle, multifunktional nutzbare Bereiche, die vormals als Fitnessstudio genutzt wurden, gastronomisch genutzte Räumlichkeiten und zwei Wohnungen.

Das Erbbaurecht soll ab dem 01.01.2024 neu vergeben werden. Hierfür sucht die Stadt Radolfzell einen neuen Erbbaurechtsnehmer, der die aktuelle Nutzung als Tennis und Squashhalle weiterführt. Im Rahmen dieser Ausschreibung haben Sie die Möglichkeit sich als Erbbaurechtsnehmer zu bewerben.

Die Vergabeentscheidung erfolgt auf Grundlage einer Bewertungsmatrix. Der Bewerber, der im Bewerbungsverfahren die meisten Punkte erreicht, erhält das Angebot, mit der Stadt Radolfzell am Bodensee einen Erbbaurechtsvertrag abzuschließen.

Bitte reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen bis spätestens 29.06.2023 bei rechts stehendem Kontakt ein.

Detaillierte Informationen zum Erbbaurecht und zu den Bedingungen der Ausschreibung entnehmen Sie bitte dem Exposé und der der Bewertungsmatrix.