Ein Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen. Einen Anspruch auf solch eine Wohnung haben Sie damit nicht.
Ein Wohnberechtigungsschein gilt ebenso für die Haushaltsangehörigen und ist maximal ein Jahr gültig.
Wie erhält man einen Wohnberechtigungsschein?
Ein Wohnberechtigungsschein wird grundsätzlich nur auf Antrag geleistet. Dieser ist bei der zuständigen Wohngeldbehörde zu stellen.
Wo stellt man einen Antrag?
Den Wohnberechtigungsschein sollten Sie bei der zuständigen Gemeinde beantragen, in der Sie sich gewöhnlich aufhalten.
Wer kann einen Antrag stellen bzw. sich beraten lassen?
Radolfzeller Bürgerinnen und Bürger (inkl. der Ortsteile)
Erforderliche Unterlagen:
- Einkommensnachweise aller Personen, die in die Wohnung einziehen möchten
- Bei Selbstständigen: letzter Einkommenssteuerbescheid
Nutzen Sie das zur Verfügung stehende Formular. Sie erhalten es auch ebenso bei der zuständigen Wohngeldstelle.
Rufen Sie dazu gerne ihren zuständigen Sachbearbeiter an und wir lassen Ihnen die Unterlagen postalisch zukommen oder vereinbaren einen Termin zur Abholung.
Aufgrund der aktuellen weiter anhaltenden Situation ist eine persönliche Vorsprache oder Abgabe der Dokumente nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Wir bitten Sie daher die Unterlagen in den dafür vorgesehenen Briefkasten bei der Wohngeldstelle in der Obertorstr.10 in 78315 Radolfzell einzuwerfen. Gerne können Sie uns auch per Mail weitere Unterlagen zukommen lassen.
Rechtsgrundlagen:
- § 1 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) (Anwendungsbereich, Zweck und Zielgruppen)
- § 12 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) (Einkommem)
- § 15 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) (Überlassung von Mietwohnraum)
- § 30 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) (Überleitungsbestimmungen für Maßnahmen und Entscheidungen nach altem Recht)
- § 34 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) (Unanwendbarkeit von Bundesrecht)
Wohnberechtigungsschein beantragen - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de)