Wohngeld erhalten Personen, die nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um ihren Wohnraum zu bezahlen.
Das Wohngeld wird ausschließlich auf Antrag als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.
Höhe
Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig vom Einzelfall. Es orientiert sich an der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete bzw. Belastung.
Dauer
Wohngeld erhalten Sie in der Regel für zwölf Monate. Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiterbeziehen, müssen Sie es neu beantragen und den Antrag auf Weiterbewilligung zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes stellen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über das Gesamteinkommen des Haushalts der letzten 12 Monate (Arbeitseinkommen, Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Unterhalt, Zinsen, etc.)
- Vollständiger Mietvertrag (bei Erstantrag)
- Nachweise über Mietzahlungen oder Belastungen
Es können nach der Antragstellung noch weitere Unterlagen durch die Wohngeldstelle angefordert werden.