Ziel
Mit der geplanten Überbauung wird dem dringenden Bedarf an Wohnraum Rechnung getragen. Im Gebiet sind
ca. 72 Wohneinheiten in drei Mehrfamilienhäusern und ca. 57 Einfamilienhäuser (Einzel- und Doppelhäuser) geplant.
Bürgerinformation
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan / zu den Örtlichen Bauvorschriften „Hübschäcker, 2.BA“ / zur Flächennutzungsplanänderung in Böhringen wird mit der öffentlichen Bürgerinformation am 7. Juni 2018, 19 Uhr, im Rathaus in Böhringen eröffnet. Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit, sich in der Bürgerinformation öffentlich zur Bebauungsplanung / zu den Örtlichen Bauvorschriften / zur Flächennutzungsplanänderung zu äußern und diese zu erörtern.
Frühzeitige Beteiligung
Der Entwurf des Bebauungsplans / der Örtlichen Bauvorschriften / der Flächennutzungsplanänderung und die Begründungen hierzu liegen in der Zeit vom 7. bis 21. Juni 2018 im Dienstgebäude des Dezernats III – Umwelt, Planen, Bauen, in der Güttinger Str. 3 in Radolfzell während der Dienststunden (montags bis freitags, 8.00 – 12.00 Uhr, und montags bis donnerstags, 14.00 – 16.00 Uhr) im Zimmer 12 (1.OG) zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit aus.
Zur weiteren fachlichen Erörterung der Bebauungsplanung / der Örtlichen Bauvorschriften / der Flächennutzungsplanänderung und zur Entgegennahme der Stellungnahmen steht rechts stehender Kontakt zur Verfügung. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.
Stellungnahmen zur Bebauungsplanung / zu den Örtlichen Bauvorschriften / zur Flächennutzungsplanänderung können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 21. Juni 2018 bei der Stadt Radolfzell am Bodensee, Abt. Stadtplanung, abgegeben werden.
Verfahrensvermerke
- Aufstellungsbeschluss am 16.05.2018
- Frühzeitige Beteiligung der Behörden vom 22.05.2018 bis zum 21.06.2018
- Frühzeitige Beteiligung vom 07.06.2018 bis zum 21.06.2018
- Offenlage
- Satzungsbeschluss