Kommunale Wärmeplanung Radolfzell

Die Stadt Radolfzell hat sich zum Ziel gesetzt bis 2035 klimaneutral zu werden. Der Wärmebereich gilt als "schlafender Riese" der Energiewende. Die langen Investitionszyklen bei baulichen und auch technischen Maßnahmen in der Wärmeinfrastruktur bedingen die Trägheit der Wärmewende. In Anbetracht der Tatsache, dass die heutigen Entscheidungen Auswirkungen bis weit in die Zukunft haben, ist der Handlungsbedarf im Wärmesektor für das Erreichen der Klimaschutzziele enorm.

Seit Dezember 2020 ist die kommunale Wärmeplanung integraler Bestandteil des Klimaschutzgesetzes (§7 c des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg – KSG BW). Wie jede große Kreisstadt in Baden-Württemberg steht auch Radolfzell in der Pflicht, bis Ende 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Seit Mitte 2022 laufen hierzu die Arbeiten der Stadtverwaltung im engen Austausch mit den Stadtwerken Radolfzell, der Energieagentur Kreis Konstanz und dem Büro Energielenkern, welches mit der Erstellung des kommunalen Wärmeplans beauftragt wurde.

Das Ziel der erstellten kommunalen Wärmeplanung ist eine mittel- bis langfristige Strategie für die zukünftige Entwicklung des Wärmesektors, um die Stadtentwicklung strategisch an den beschlossenen Klimaschutzzielen auszurichten und systematisch die dafür erforderlichen Weichenstellungen vornehmen zu können.

 

Öffentliche Informationsveranstaltung

In einer öffentlichen Informationsveranstaltung wollen wir Ihnen die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung vorstellen, auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehen und über konkrete Planungsschritte zu Sanierungsaktivitäten und Nahwärmenetzen informieren.

 

Mittwoch, 29.11.2023, von 19 bis ca. 21 Uhr

Großer Saal, Milchwerk, Werner-Messmer-Straße 14, 78315 Radolfzell

 

Der Eintritt ist kostenlos. Wir freuen uns auf einen Austausch mit Ihnen.

 

Offenlage Entwurf

Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung soll am 15.11.2023 im Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik beschlossen werden. Die Planunterlagen sind von Donnerstag, 16.11.2023 bis einschließlich Freitag, den 15.12.2023 einsehbar. Zusätzlich sind Sie im Gebäude des Dezernats III, Marktplatz 3, 78315 Radolfzell in der 5. Ebene im Flur während der üblichen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14 - 16 Uhr zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit ausgelegt.

 

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 15.12.2023 bei der Stadt Radolfzell am Bodensee abgegeben werden. Es wird darum gebeten, die Stellungnahmen möglichst per Email unter  abzugeben, da die Stellungnahmen digital weiterverarbeitet werden. Alternativ können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen auch mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Radolfzell am Bodensee, Abteilung Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Marktplatz 3, 78315 Radolfzell eingereicht werden.