Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Tenn“ und 22. Flächennutzungsplanteiländerung

Solarpark Tenn Geltungsbereich

Geltungsbereich Solarpark Tenn | Bild: Stadtwerke Radolfzell

Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik der Großen Kreisstadt Radolfzell hat am 21.09.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Tenn“ und die 22. Flächennutzungsplanteiländerung aufzustellen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Die Teiländerung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB aufgestellt. Die Grenzen des Plangebietes sind im abgebildeten Lageplan dargestellt.

 

Zum Vorentwurf wird die Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt (§ 3 Abs. 1 BauGB).

 

Die Stadtwerke Radolfzell GmbH beabsichtigt, nördlich der Ortschaft Möggingen im Gewann Tenn eine PV-Freilandanlage mit einer Leistung von ca. 3 - 4 Megawatt zu errichten. Diese Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Für einen Solarpark dieser Größe ist eine Fläche von ca. 2,5 Hektar notwendig. Die Flurstücke liegen auf der Gemarkung Möggingen.

 

Von Freitag 03. Februar 2023 bis einschließlich Dienstag 07. März 2023

 

liegen folgende Unterlagen öffentlich aus:

 

  • Textteil (Begründung der Planung)
  • Planzeichnung Bebauungsplan
  • Bestandsplan

 

 Den Aushang können Sie in der Güttinger Str. 3 im ersten Obergeschoss Zimmer 12 während der Öffnungszeiten einsehen. Das Gebäude ist von Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr und Montag bis Donnerstag 14 - 16 Uhr geöffnet.

 

Aufgrund von aktuell stattfindenden Umzügen in der Güttinger Straße bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

 

Die Planunterlagen finden Sie auch rechts.

 

Stellungnahmen zur Planung sind mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 07. März 2023 abzugeben.

 

Hinweis

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben; ein Antrag nach der Verwaltungsgerichtsverordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 47 VwGO).

 

Wenn Sie Fragen haben stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung (Kontakt rechts).

 

 

Verfahrensvermerke

  • Aufstellungsbeschluss am 21.09.2022
  • Frühzeitige Beteiligung vom 03.02.2023 - 07.03.2023
  • Offenlage vom 
  • Satzungsbeschluss

Kontakt

Michael Duffner | Stadtplanung und Städtebauförderung
Fachbereich Stadtplanung und Baurecht
Güttinger Straße 3 | 78315 Radolfzell am Bodensee
 
michael.duffner@radolfzell.de
   
Tel. 0 77 32 / 81-321 Mo - Fr |   8.00 - 12.00 Uhr
Fax 0 77 32 / 81-405  Mo - Do | 14.00 - 16.00 Uhr
  Terminvereinbarung wird empfohlen

Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung

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Links

 

Hinweis 

Für eine korrekte Übertragung der Daten übernimmt die Stadt Radolfzell keine Gewähr. Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich für das Bebauungsplanverfahren verwendet.