Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Brandbühl" und 21. Flächennutzungsplanteiländerung

Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik der Großen Kreisstadt Radolfzell hat am 16.03.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Brandbühl" und die 21. Flächennutzungsplanteiländerung im Parallelverfahren aufzustellen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Die Grenzen des Plangebietes sind im abgebildeten Lageplan dargestellt.

 

Ziel

Schwerpunkt der Radolfzeller Solaroffensive ist die Nachrüstung von Dächern mit PV-Anlagen. Experten gehen davon aus, dass durch die Forcierung des Ausbaus der Windenergie, der Solaroffensive zur Ausstattung von Gebäudedächern mit PV-Modulen und weiterer Initiativen zur Nutzung von regenerativen Energiequellen die definierten Klimaschutzziele nicht erreicht werden können. Ein Lösungsansatz ist der verstärkte Ausbau von PV-Freianlagen.

Parallel dazu sollen bereits laufende Initiativen unterstützt werden. Zwei Solarparks auf städtischer Gemarkung befinden sich derzeit in Vorbereitung. Bei einem Vorhaben eines lokalen Energieversorgers laufen derzeit noch die Verhandlungen mit dem Eigentümer der landwirtschaftlichen Flächen.

Bei dem zweiten aktuellen Vorhaben wurden die Verhandlungen bereits abgeschlossen. Die Firma Solarcomplex hat daraufhin einen Antrag auf Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans eingereicht (s. Anlage). Bereits in dem von der Verwaltung erarbeiteten und im Planungsausschuss vorgestellten Quick-Checks ist dieses Areal als potenzielle Fläche für eine PV-Freianlage enthalten.

Ziel des Solarparks ist die Erzeugung von umweltverträglichem Solarstorm. Die gesamte Fläche ist ca. 6 Hektar groß und wird von der Stahringer Straße durchschnitten.

 

Von Freitag, 25.03.2022 bis einschließlich Freitag, 29.04.2022 liegen folgende Unterlagen öffentlich aus:

Die interessierten Bürgerinnen und Bürger haben Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Die Planunterlagen liegen vom Freitag 25. März 2022 bis einschließlich Freitag 29. April 2022 im Gebäude des Dezernats III, Güttinger Str. 3 während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8-12 Uhr und Montag bis Donnerstag 14-16 Uhr öffentlich aus.

Stellungnahmen zur Planung sind mündlich, schriftlich, digital oder zur Niederschrift bis zum 21. März 2022 abzugeben. Ihre Stellungnahme richten Sie an den rechts stehenden Kontakt. Darüber hinaus steht Ihnen Nathalie Uhl gerne persönlich zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit Ihre Stellungnahme über unser Beteiligungsformular abzugeben.

Beteiligungsformular

Für eine korrekte Übertragung der Daten übernimmt die Stadt Radolfzell keine Gewähr. Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich für das Bebauungsplanverfahren verwendet.

Hinweis

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Brandbühl" und der 21. Flächennutzungsplanteiländerung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Radolfzell deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB). Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist bei einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

 

Verfahrensvermerke

Aufstellungsbeschluss am 16.03.2022
Frühzeitige Beteiligung vom 25.03. – 29.04.2022
Offenlage 
Satzungsbeschluss