Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Brandbühl“ in Radolfzell Böhringen & Güttingen

Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik der Großen Kreisstadt Radolfzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.07.2023 den überarbeiteten Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Brandbühl" gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Durchführung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) i.V.m. § 4a (3) BauGB beschlossen.

 

Ziel

Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Brandbühl“ wird das Ziel verfolgt, auf einer ca. 6 ha großen Fläche einen Solarpark mit einer Leistung von ca. 6 Megawatt zur Erzeugung von umweltverträglichem Strom zu errichten. Hierfür sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Im Rahmen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ ausgewiesen werden.

Da sich der Bebauungsplanentwurf nach der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § (2) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB geändert hat, wird der überarbeitete Plan nun gemäß § 4a (3) BauGB erneut ausgelegt.

 

Derzeit werden die vorgesehenen Flächen als Acker- bzw. Grünland genutzt und sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) als landwirtschaft­liche Nutzflächen dargestellt. Da die geplante Nutzung nicht aus dem wirksamen FNP abgeleitet werden kann, soll dieser im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB geändert werden. Da im FNP-Änderungsverfahren während der Öffentlichkeits­beteiligung gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB keine Stellungnahmen abgegeben wurden, deren Anregungen nicht nachrichtlich in die Planung übernommen werden konnten, muss die FNP-Änderung nicht erneut ausgelegt werden.

Einzusehende Unterlagen

Von Freitag, 28.07.2023 bis einschließlich Montag, 28.08.2023 liegen folgende Unterlagen öffentlich aus:

Umweltbezogene Informationen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen zur Einsicht­nahme vor (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB):

 Umweltbericht mit Artenschutzrechtlicher Prüfung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und Umweltbericht mit Umweltsteckbrief zur 21. Flächennutzungsplanteiländerung mit folgenden Detailuntersuchungen:

  • Schutzgut Mensch: Wohnstandort in 40 m Entfernung, Wanderparkplatz, Freizeitnutzung des 230 m entfernten Hangs, Blendeffekte, Geräusche
  • Schutzgut Pflanzen/ Biotope und Biologische Vielfalt: Auswirkungen auf Feldgehölze, sowie die Vegetationsentwicklung, Gewässerrandstreifen
  • Schutzgut Tiere: Auswirkungen auf Vögel, Fledermäuse sowie Reptilien/Amphibien und sonstige Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
  • Schutzgut Fläche: Inanspruchnahme einer landwirtschaftlich genutzten Fläche
  • Schutzgut Geologie und Boden: Auswirkungen durch das Aufstellen von Modulen, Trafostationen und Zäunen, Ansaat von Wiesenflächen
  • Schutzgut Wasser: Eingriffe in die Schutzzone III eines Wasserschutzgebietes, Auswirkungen auf das Oberflächengewässer,
  • Schutzgut Klima/ Luft: Kaltluftentstehungsgebiet
  • Schutzgut Landschaft: Einsehbarkeit der Fläche, Sichtbeziehung zu Wohnsiedlungen
  • Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter: Inanspruchnahme einer Ackerfläche als Sachgut für die Landwirtschaft
  • Kompensationsmaßnahmen: Darstellung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz

sowie einer

  • Blendungsuntersuchung vom Juli 2022 mit Kurzstellungnahme des Gutachters vom Mai 2023

 

Die interessierten Bürgerinnen und Bürger haben Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Die Planunterlagen liegen vom Freitag 28. Juli 2023 bis einschließlich Montag 28. August 2023 im Gebäude des Dezernats III, Marktplatz 3, 78315 Radolfzell in der 5. Ebene im Flur während der üblichen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14 - 16 Uhr zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit aus. 

Stellungnahmen zur Planung sind mündlich, schriftlich, digital oder zur Niederschrift bis zum 28. Juli 2023 abzugeben. Ihre Stellungnahme richten Sie an den rechts stehenden Kontakt. Darüber hinaus steht Ihnen Norman Roda gerne persönlich zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit Ihre Stellungnahme über unser Beteiligungsformular abzugeben.

Beteiligungsformular

Für eine korrekte Übertragung der Daten übernimmt die Stadt Radolfzell keine Gewähr. Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich für das Bebauungsplanverfahren verwendet.

Hinweis

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Brandbühl" unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Radolfzell deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB). Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist bei einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

 

Verfahrensvermerke

Aufstellungsbeschluss am 16.03.2022

Frühzeitige Beteiligung vom 25.03. – 29.04.2022

Offenlage vom 02.12.22 - 10.01.23

Erneute Offenlagen vom 28.07.2023 - 28.08.2023

Satzungsbeschluss