Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Örtliche Bauvorschriften "Lebensmittelmarkt Altbohl mit Wohnbebauung"

 Planzeichnung | Bild: Planungsbüro Hermle Ingenieure für Bau und Umwelt GmbH & Co. KG

Planzeichnung | Bild: Planungsbüro Hermle Ingenieure für Bau und Umwelt GmbH & Co. KG 

Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik der Großen Kreisstadt Radolfzell hat am 15.10.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen sowie am 04.05.2022 bekräftigt, den Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Örtliche Bauvorschriften "Lebensmittelmarkt Altbohl mit Wohnbebauung" aufzustellen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Die Grenzen des Plangebietes sind im abgebildeten Lageplan dargestellt.

 

Ziel

Primäres Ziel des Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt Altbohl mit Wohnbebauung“, Sondergebiet für Lebensmittelmarkt, ist die Sicherung und Stärkung der Grundversorgung für die ortsansässige Bevölkerung. Durch eine ausreichende Grundversorgung soll die Attraktivität der Stadt Radolfzell am Bodensee für Jung und Alt erhalten bleiben und gestärkt werden. Die Grundversorgung vor Ort soll gerade auch älteren Bevölkerungsgruppen ein selbstbestimmtes Leben in ihrem vertrauten Umfeld ermöglichen. Ein wohnortnahes, vielfältiges und damit attraktives Angebot trägt auch der Vermeidung von Versorgungsfahrten und damit der Verkehrsminderung und dem Umweltschutz bei.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt.

 

Vom Freitag 20. Mai 2022 bis einschließlich Freitag 24. Juni 2022

 

liegen die Unterlagen öffentlich aus.

 

Die interessierten Bürgerinnen und Bürger haben Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Die Planunterlagen liegen vom Freitag 20. Mai 2022 bis einschließlich Freitag 24. Juni 2022 im Gebäude des Dezernats III, Güttinger Str. 3 während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8-12 Uhr und Montag bis Donnerstag 14-16 Uhr öffentlich aus.

Bitte klingeln Sie bei „Stadtplanung“, um Zutritt zum Gebäude zu erlangen.

 

Aufgrund der derzeitigen Situation möchten wir Sie darum bitten unter

Telefon 07732 | 81-311 oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren.

 

Der Zutritt zu den Dienstgebäuden der Stadtverwaltung sowie weiteren öffentlichen Gebäuden ist nur mit konkreter Terminvereinbarung möglich. Aufgrund der Infektionslage wird das Tragen einer Atemschutzmaske empfohlen. Es gelten die aktuellen Coronaregelungen am Besuchstag.

 

Stellungnahmen zur Planung sind mündlich, schriftlich, digital oder zur Niederschrift bis zum 24. Juni 2022 abzugeben.

Ihre Stellungnahme richten Sie an den rechts stehenden Kontakt. Darüber hinaus steht Ihnen Nathalie Uhl gerne persönlich zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.

 

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit Ihre Stellungnahme über unser Beteiligungsformular abzugeben.

 

 

Hinweis:

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Örtliche Bauvorschriften "Lebensmittelmarkt Altbohl mit Wohnbebauung" unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Radolfzell deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans und der Flächennutzungsplanteiländerung nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB). Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist bei einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

 

Verfahrensvermerke

 

  • Aufstellungsbeschluss am 15.10.2019, Bekräftigung am 04.05.2022
  • Frühzeitige Beteiligung vom 20.05. – 24.06.2022
  • Offenlage 
  • Satzungsbeschluss

Kontakt

Nathalie Uhl
Leitung Stadtplanung und Städtebauförderung
Güttinger Straße 3 | 78315 Radolfzell am Bodensee
 
nathalie.uhl@radolfzell.de
   
Tel. 0 77 32 / 81-311 Mo - Fr |   8.00 - 12.00 Uhr
Fax 0 77 32 / 81-405  Mo - Do | 14.00 - 16.00 Uhr
  Terminvereinbarung wird empfohlen

Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung

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Links

 

Hinweis 

Für eine korrekte Übertragung der Daten übernimmt die Stadt Radolfzell keine Gewähr. Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich für das Bebauungsplanverfahren verwendet.