Baulandpolitische Grundsätze

Die Nachfrage nach Wohnungen in Radolfzell ist ungebrochen - der Wohnungsbau boomt. Vor allem sozial schwächere Gruppen können ihren Wohnungsbedarf jedoch kaum am freien Wohnungsmarkt decken. Die Chance zur Aktivierung zusätzlicher Wohnungsbaupotenziale durch Änderung des Baurechts nutzen in Radolfzell viele Investoren. Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verhandlungen mit den Bauträgern ergab sich die Forderung nach politisch festgelegten Grundsätzen vor allem im Bereich geförderter/preisgedämpfter Wohnungsbau.

Am 31.01.2017, aktualisiert am 30.10.2018, hat der Gemeinderat der Stadt Radolfzell die Baulandpolitischen Grundsätze beschlossen.

Ziel dieser Grundsätze ist es, eine transparente Verhandlungs- und Geschäftsgrundlage bereits  in der Phase der Bauvorüberlegungen zu bilden. Diese soll unabhängig vom Volumen des Bauvorhabens sein; das Konzept dient somit als Richtlinie zum Umgang sowohl mit Privatpersonen als auch mit Bauinvestoren. Außerdem erlangt der Vorhabenträger/Planungsinteressent Investitions- und damit Kostensicherheit durch die aufgeführten Standards und die Konkretisierung der Kostenaufteilung. Zugleich entspricht die Stadt damit ihrer sozialstaatlichen Verpflichtung und ihren selbstgesetzten Zielen im Sinne der Herstellung und Sicherung gerade preisgünstigen Wohnraums für besonders bedürftige Bevölkerungskreise. 

 

Die Baulandpolitischen Grundsätze finden Anwendung

  • beim Abschluss städtebaulicher Verträge i.S.d. § 11 BauGB in Zusammenhang mit der Aufstellung/Änderung/Aufhebung von Bebauungsplänen, durch die zusätzliches Baurecht geschaffen wird.
  • beim Verkauf städtischer Grundstücke und
  • bei der Vergabe in Erbbau.

Sie binden die Verwaltung beim Abschluss entsprechender Verträge und sind grundsätzlich auch vom Gemeinderat zu beachten.