Wesentlicher Schutzzweck ist die Bestandserhaltung der Gehölze zur Verbesserung des Stadtklimas und zur Sicherung von Lebensräumen für die Tier- und Pflanzenwelt im Bereich der Gehölze. Zudem sollen die Gehölze zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes und zur Sicherung der Naherholung beitragen.
Im Zusammenhang mit Bauanträgen erfolgt die Befreiung mit der Baugenehmigung. Vorzulegen ist ein Lageplan nach der Bauvorlagenverordnung, auf dem alle vom Bauvorhaben auf dem Baugrundstück möglicherweise betroffenen, durch diese Satzung geschützten Bäume mit ihrem Standort eingemessen sind, unter Angabe der Art, der Höhe und des Stammumfanges sowie Kronendurchmessers. Befinden sich auf Nachbargrundstücken ebenfalls geschützte Gehölze, die möglicherweise von der Baumaßnahme betroffen sind, ist auf diese hinzuweisen.