Die Listen der geschützten Bäume und Baumgruppen sowie die derzeit gültige Fassung finden Sie im Downloadbereich auf der rechten Seite. Weiter finden Sie das Formular auf Antrag einer Befreiung sowie Pflanzlisten und weitere Informationen.
Im Zusammenhang mit Bauanträgen erfolgt die Befreiung mit der Baugenehmigung. Vorzulegen ist ein Lageplan nach der Bauvorlagenverordnung, auf dem alle vom Bauvorhaben auf dem Baugrundstück möglicherweise betroffenen, durch diese Satzung geschützten Bäume mit ihrem Standort eingemessen sind, unter Angabe der Art, der Höhe und des Stammumfanges sowie Kronendurchmessers. Befinden sich auf Nachbargrundstücken ebenfalls geschützte Gehölze, die möglicherweise von der Baumaßnahme betroffen sind, ist auf diese hinzuweisen.