In Radolfzell ist auf Grundlage des § 41a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ein Jugendgemeinderat eingerichtet, welcher an Entscheidungen insbesondere zu jugendspezifischen Themen mitwirkt. Das Gremium wird alle zwei Jahre gewählt und besteht aus insgesamt 15 Mitgliedern im Alter von 14 - 21 Jahren.