Wiedervermietungsprämie

Prämie für die Vermietung leerstehender Wohnungen. In Radolfzell immer wieder ein Thema: Eine Wohnung steht leer und wird nicht vermietet, obwohl dringend Wohnraum benötigt wird. Eine Prämie soll jetzt Anreize schaffen.

Städte, die sich aktiv dafür einsetzen, dass leerstehende Wohnungen oder Häuser wieder vermietet werden, erhalten vom Land Baden-Württemberg eine Wiedervermietungsprämie. Auch Radolfzell beteiligt sich und möchte die vom Land erhaltenen Fördermittel an die vermietenden Eigentümerinnen und Eigentümer im Stadtgebiet weitergeben.

Das heißt: Wer sich als Eigentümerin oder Eigentümer einer seit einem längeren Zeitraum leerstehenden Wohnung in Radolfzell nach einer Beratung durch die Stadt dazu entscheidet, diese wieder an den Markt zu bringen, kann dafür von der Stadt eine einmalige Prämie von zwei Nettokaltmieten oder maximal 2.000 Euro, bekommen.

Voraussetzungen dafür sind, dass die Wohnung nachweislich mindestens sechs Monate leer stand, es nun einen gültigen Mietvertrag gibt, der unbefristet oder für mindestens ein Jahr gilt und der nicht älter als sechs Monate ist.

Die Förderung ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.

Für den Antrag wird benötigt:

  • Antragsformular mit den ausgefüllten Punkten 2.3 und 2.4 (siehe unten)
  • Nachweis über alte und neue Mietverträge, aus denen die Dauer des Leerstandes, die Länge des neuen Mietvertrages sowie die Nettomiete hervor gehen
  • Unterschriebene Information zum Datenschutz (siehe unten)
  • Ihre Kontaktdaten für Rückfragen

 Die Beratung und Antragstellung erfolgt durch den kommunalen Flächenmanager für Wohnzwecke (Kontakt rechts).