Der Finder einer Fundsache ist dazu verpflichtet, die Fundsachen unverzüglich an die für den Fundort zuständige Behörde abzuliefern. Bei uns können Sie die Fundsachen ab einem Wert von 10 Euro abgeben.
Bei verlorenen Dokumenten, wie Ausweispapiere, die bei uns abgegeben werden, benachrichtigen wir automatisch den Inhaber. Ausländische Dokumente werden an die zuständige Auslandsvertretung weitergeleitet.
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist der Fundsache beträgt 6 Monate.
Haben Sie etwas verloren, dann können Sie bei uns vorbeikommen oder online selbst nach dem verlorenen Gegenstand suchen: