Förderrichtlinien der Stadt Radolfzell

Die Vereine in Radolfzell sind von großer Bedeutung und haben herausragende gesellschaftliche Aufgaben. Die Stadt Radolfzell am Bodensee hat das Ziel, Vereine, Kulturtreibende/-schaffende, Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Organisationen in der Stadt und insbesondere deren Jugendarbeit durch direkte und indirekte Förderung in ihrem aktiven Vereinsleben zu unterstützen.

 
 

Zuschüsse für das Jahr 2025 bis 31. Mai 2024 anfordern

Sportvereine, kulturelle/musizierende Vereine und Projekte, bürgerschaftliche Initiativen, Kirchen und Religionsgemeinschaften, sonstige Vereine und Organisationen haben bis 31. Mai 2024 Gelegenheit, Anträge auf Zuschüsse nach der aktuellen Förderrichtlinie der Stadt zu stellen.

Die Anträge werden wie folgt entgegengenommen:

An die Stadtverwaltung Radolfzell

  •  Sportvereine:  Fachbereich Bildung, Jugend, Sport | Abteilung Schulen und Sport, Schützenstraße 24, E-Mail:
  • Musik- und Gesangsvereine: Fachbereich Kultur | Musikschule, Gebäude Milchwerk, Güttinger Straße 19, E-Mail:
  • Kulturelle Vereine/ Projekte, Kirchen, Religionsgemeinschaften: Fachbereich Kultur | Kulturbüro, Güttinger Straße 13, E-Mail: 
  • Soziale Zwecke: Fachbereich Partizipation und Integration, Schützenstraße 16/2, 
    E-Mail:
  • Allgemeine Kinder-und Jugendförderung: Fachbereich Bildung, Jugend, Sport | Abteilung Kinder und Jugend, Schützenstraße 24, E-Mail:                                                             
 

Förderanträge

 
 

Förderung Soziale Zwecke

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