Eine Terminvereinbarung ist online möglich.
Die Unterschrift, für die eine öffentliche Beglaubigung notwendig ist, wird vor dem Ratschreiber vollzogen. Dieser bestätigt durch einen Beglaubigungsvermerk, dass die erklärende Person und die Person, die die Unterschrift geleistet hat, identisch sind; außerdem, dass die Unterschrift zu dem angegebenen Zeitpunkt geleistet wurde.
Kosten
Für die Unterschriftsbeglaubigung entstehen gemäß Nr. 25100 ff KV GNotKG Gebühren zwischen 20 und 70 Euro.
Gemeinnützige Vereine können für die Unterschriftsbeglaubigung Gebührenfreiheit in Anspruch nehmen durch Vorlage eines aktuellen Freistellungsbescheides des Finanzamts.