Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Radolfzell hat am 22.09.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Mettnau, Änderung und Überarbeitung, 10. Änderung - Grundstück beim Krankenhaus" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Grenzen des Plangebietes sind in der Planzeichnung dargestellt.
Zum Vorentwurf des Bebauungsplanes wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Ziel
Zur Finanzierung des Neubau Pflegeheim auf der Mettnau, soll ein Teil des Grundstücks 637 beim Krankenhaus verkauft werden. Es soll Wohnraum entstehen. Um Wohnen zu ermöglichen muss der Bebauungsplan geändert werden. Die Festsetzungen sollen sich an den umgebenden Wohngebieten orientieren.
Während der Frühzeitigen Beteiligung vom 08.10.2021 bis einschließlich 09.11.2021 liegen folgende Planunterlagen öffentlich aus: