Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Mettnau, Änderung und Überarbeitung, 10. Änderung - Grundstück beim Krankenhaus"

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Radolfzell hat am 08.04.2025 in öffentlicher Sitzung den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Mettnau, Änderung und Überarbeitung, 10. Änderung - Grundstück beim Krankenhaus" als Satzung beschlossen.

Die Grenzen des Plangebietes sind im abgebildeten Lageplan dargestellt:

 

Err3
Plan: Daniel Binder - Architekt

Ziel

Mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf wird die Planungsgrundlage für die Errichtung eines kleinen Wohnquartiers mit drei Wohngebäuden im Süden der Fläche des ehemaligen Krankenhauses geschaffen. Mit der vorliegenden Planung wird der Nachfrage nach Wohnraum sowie dem Aspekt des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden, infolge der Nachverdichtung im Innenbereich zugunsten der Nutzung innerstädtischer Brachflächen, Rechnung getragen. Darüber hinaus trägt die geplante Bebauung zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum bei und entlastet damit den angespannten Wohnungsmarkt. 

Zudem wurde auf Antrag aus der Bürgerschaft ein Teil des Flurstücks 646/2 westlich des Vorhaben- und Erschließungsplanes gemäß § 12 Abs. 4 BauGB in den Geltungsbereich miteinbezogen. Auf diesem Grundstück wird ein Baufenster zur Errichtung eines weiteren Wohngebäudes festgesetzt. Dies dient der Nachverdichtung auf dem rückwärtigen Teil des Grundstückes und leistet somit ebenfalls einen Beitrag zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie der Schaffung von Wohnraum.

 

Verfahrensvermerke

Frühzeitige Beteiligung vom 08.10.2021 bis zum 09.11.2021

Offenlage vom 03.05.2024 bis zum 07.06.2024

Erneute Offenlage vom 27.09.2024 bis zum 14.10.2024

Zweite Erneute Offenlage vom 13.12.2024 bis zum 31.01.2025 

Satzungsbeschluss 08.04.2025

Rechtskraft 05.06.2025