Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Mettnau, Änderung und Überarbeitung, 10. Änderung - Grundstück beim Krankenhaus"

Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik der Großen Kreisstadt Radolfzell hat am 18.09.2024 in öffentlicher Sitzung den geänderten Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Mettnau, Änderung und Überarbeitung, 10. Änderung - Grundstück beim Krankenhaus" gebilligt.  

Zum geänderten Entwurf wird die Öffentlichkeit erneut beteiligt (§ 3 Abs. 2 BauGB). 

 

Ziel

Mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf wird die Planungsgrundlage für die Errichtung eines kleinen Wohnquartiers mit drei Wohngebäuden im Süden der Fläche des ehemaligen Krankenhauses geschaffen. Mit der vorliegenden Planung wird der Nachfrage nach Wohnraum sowie dem Aspekt des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden, infolge der Nachverdichtung im Innenbereich zugunsten der Nutzung innerstädtischer Brachflächen, Rechnung getragen. Darüber hinaus trägt die geplante Bebauung zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum bei und entlastet damit den angespannten Wohnungsmarkt. 

Zudem wird auf Antrag aus der Bürgerschaft ein Teil des Flurstücks 646/2 westlich des Vorhaben- und Erschließungsplanes gemäß § 12 Abs. 4 BauGB in den Geltungsbereich miteinbezogen. Auf diesem Grundstück wird ein Baufenster zur Errichtung eines weiteren Wohngebäudes festgesetzt. Dies dient der Nachverdichtung auf dem rückwärtigen Teil des Grundstückes und leistet somit ebenfalls einen Beitrag zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie der Schaffung von Wohnraum.

 

Die erneute Auslegung der Planunterlagen wird auf zwei Wochen verkürzt. Bitte beziehen Sie Ihre Stellungnahme nur auf die geänderten Teile der Planung.

 

Von Freitag 27. September 2024 bis einschließlich Montag 14. Oktober 2024

 

liegen folgende Unterlagen öffentlich aus:

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme vor (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB):

In der Anlage Umweltinformation werden die betroffenen Umweltbelange durch die Planung beschrieben. Im ersten Teil werden die Fläche, der Boden und das Wasser betrachtet. Im Zweiten Teil werden die Auswirkungen auf Klima, Luft und die menschliche Gesundheit beschrieben. Im dritten Teil werden das Landschaftsbild, Erholung und Kultur- und Sachgüter betrachtet. Der vierte Teil beschäftigt sich mit Tieren, Pflanzen und der biologischen Vielfalt. In diesem Kapitel wird auch auf die Artenschutzrechtliche Untersuchung von Dr. Fiedler eingegangen die ebenfalls im Aushang zu finden ist. 

Das nächste Kapitel beschäftigt sich eingehend mit den konkreten Umweltauswirkungen nezüglich Artenschutz, Lebensräume im Sinne des Umweltschadensgesetzes, dem Immissionsschutz, Sonstigen Umweltauswirkungen sowie der Anfälligkeit des Vorhabens für Risikien von schweren Unfällen und Katastrophen. 

Im letzten Kapitel werden Maßnahmen aufgeführt um die Umweltauswirkungen zu vermeiden oder zu minimieren. 

 

Es gibt einen analogen Aushang im Gebäude Marktplatz 3 in der Ebene 5 (Stadtplanung) der während der Öffnungszeiten einsehbar ist. Das Gebäude ist von Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr und Donnerstag 14 - 16 Uhr geöffnet. Wenn Sie vorher einen Termin vereinbaren ist sichergestellt, dass eine Ansprechperson für Sie da ist. 

Wir möchten Sie bitten, uns Ihre Stellungnahme in digitaler Form per Mail zukommen zu lassen. Sie erleichtern uns damit sehr wesentlich die Auswertung der Stellungnahmen. Ihre Stellungnahmen zur Planung können Sie aber auch mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 14. Oktober 2024 bei angegebenem Kontakt abgeben. Oder Sie nutzen unser Online Formular.

Beteiligungsformular

Für eine korrekte Übertragung der Daten übernimmt die Stadt Radolfzell keine Gewähr. Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich für das Bebauungsplanverfahren verwendet.

Hinweis

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Radolfzell deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB). Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist bei einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

 

Verfahrensvermerke

Frühzeitige Beteiligung vom 08.10.2021 bis zum 09.11.2021

Offenlage vom 03.05.2024 bis zum 07.06.2024

Erneute Offenlage vom 27.09.2024 bis zum 14.10.2024

Satzungsbeschluss