Bebauungsplan „Unter Stürzkreut I - 6. Änderung - KITA Hebelstraße“

Ziel

Die Stadt Radolfzell beabsichtigt, auf einem Teilbereich der Flurstücke Nr. 949 und Nr. 956/12, an der Straßenecke Hebelstraße und Waldstraße auf einer Flächengröße von ca. 3.270 m² die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine Kindertagesstätte zu schaffen. Mit dieser städtebaulichen Nachverdichtung wird das Ziel verfolgt, an einem innerstädtisch gut erschlossenen Standort den Bedarf an benötigten Kindergartenplätzen zu decken. Um die geplante Nutzung zu ermöglichen, muss eine festgesetzte Grünfläche in Gemeinbedarfsfläche umgewandelt und ein Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Unter Stürzkreut I - Änderung“ geändert werden. In der frühzeitigen Beteiligungsrunde waren auf der Kindertagesstätte noch Wohngeschosse geplant. Diese Nutzung ist nicht mehr Bestandteil der aktuellen Planung.

Von Montag, 06.10.2025 bis Montag, 03.11.2025 liegen folgende Unterlagen aus

Verfahrensvermerke

  • Aufstellungsbeschluss am 21.10.2020

  • Frühzeitige Beteiligung vom13.11.2020 bis zum 14.12.2020

  • Offenlage vom 06.10.2025 bis zum 03.11.2025

  • Satzungsbeschluss 

  • Rechtskraft

Folgende Arten umweltbezogener Informationen

sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme vor (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB):

In der Anlage Umweltanalyse werden die betroffenen Umweltbelange durch die Planung beschrieben.

Im ersten Teil werden die Umweltziele aus Übergeordneten Planungen aufgeführt. Im Zweiten Teil wird der Bestand im Plangebiet beschrieben. Im dritten Teil finden Sie die Bewertung und Konfliktanalyse der Planung gegenüber dem Bestand. Der vierte Teil beschäftigt sich mit den Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung die ausgeführt werden sollen. Im vorletztenTeil ist die Artenschutzrechtliche Prüfung aufgeführt.

Zum Ende gibt es noch ein Fazit der Auswirkungen der Planung.

 

Ausserdem gibt es einen Aushang im Gebäude Marktplatz 3 in der Ebene 5 (Stadtplanung) der während der Öffnungszeiten einsehbar ist. Das Gebäude ist von Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr und Montag bis Donnerstag 14 - 16 Uhr geöffnet.

Wir möchten Sie bitten, uns Ihre Stellungnahme möglichst in digitaler Form per Mail zukommen zu lassen. Sie erleichtern uns damit sehr wesentlich die Auswertung der Stellungnahmen. Ihre Stellungnahmen zur Planung können Sie aber auch mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 03.11.2025 abgeben.

 

Hinweis 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Radolfzell deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB). Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist bei einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

 

Wenn Sie Fragen haben stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.