Hier müssen Radfahrende verpflichtend fahren, auch wenn Sie meinen, auf der Fahrbahn besser voranzukommen. Wer darf auf einem Radweg fahren? Radfahrende und E-Scooter
Wer gehört nicht auf einen Radweg? Fußgänger, Inline-Skater, Motorräder und Autos.
Auch für Radfahrende gilt das Rechtsfahrgebot. Fahren ist nur in Fahrtrichtung – auf der jeweiligen Straßenseite - erlaubt, außer es ist als Zweirichtungsradweg ausgeschildert. Wer gegen die Fahrtrichtung fährt, ist ein Geisterradler.