Dauerparkschein Altstadt

Die Stadt bietet den Dauerparkschein Altstadt an. Berechtigt zur Antragstellung sind:

  • Bewohner, die mit ihrem Hauptwohnsitz innerhalb der historischen Altstadt gemeldet sind.
  • Mitarbeiter und Inhaber gewerblicher Anlieger, die innerhalb der historischen Altstadt mit einem personell und räumlich selbständigen Betrieb, Geschäft oder Gewerbe niedergelassen sind.
  • Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen, die innerhalb der historischen Altstadt liegen. 

Die Gebühr für einen Dauerparkschein Altstadt beträgt 40,00 Euro je Monat. Die Gebühr zur Ausstellung eines Dauerparkscheins beträgt einmalig 17,85 Euro und wird bei Herausgabe des Dauerparkscheines per Gebührenbescheid erhoben. 

Ein Dauerparkschein Altstadt kann für folgende Anlagen beantragt werden

  • Parkplatz am ehemaligen Güterbahnhof (Friedrich-Werber-Straße)
  • Tiefgarage Untertor (Stadtwerke)
  • Parkdeck Bahnhof und Kiesfläche ehem. Güterhalle (Friedrich-Werber-Straße)
  • Parkplatz am Kapuzinerweg (hinter der ehem. Postpakethalle)
  • Parkplatz Messeplatz

 Die Anzahl der Dauerparkscheine wird durch die Kapazität der jeweiligen Anlage begrenzt.

 

Weitere Informationen zum Dauerparkschein finden Sie in der Parkgebührensatzung.