Garten-Wettbewerb

Zeigen Sie uns Ihre Garten-Wohlfühloase!

Der beliebte Radolfzeller Naturgarten-Wettbewerb wird neu aufgelegt: Er wird breiter aufgestellt. In diesem Jahr werden verschiedene Kategorien von Gärten ausgezeichnet. Das neue Motto lautet:„Zeigen Sie uns Ihre Garten-Wohlfühloase!“

 

Verschiedene Kategorien

Alle Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer sind herzlich eingeladen, ihre schönsten Gärten zu präsentieren. Ob kreativ gestaltet, naturnah bepflanzt oder liebevoll gepflegt – die Jury ist gespannt auf die Verschiedenheit der grünen Wohlfühloasen in Radolfzell!

Gartenkunst verfolgt seit jeher verschiedene Konzepte und so soll auch der Garten-Wettbewerb in diesem Jahr breit aufgestellt sein. Es werden nicht allein Naturgärten, sondern verschiedene Arten von Gärten ausgezeichnet.

In folgenden Kategorien werden die Gärten prämiert:

  • Bauerngarten
  • Wassergarten
  • Naturgarten
  • Rosengarten
  • Balkongarten

Eine Jury wird die angemeldeten Gärten am Donnerstag, den 03.07.2025 besichtigen und anschließend auszeichnen.

 

Neu: Tag der offenen Gärten

In diesem Jahr wartet auf alle Gartenliebhaber zusätzlich eine neue Aktion: Am „Tag der offenen Gärten“ präsentieren Gartenbesitzerinnen und -besitzer, die sich dazu bereit erklären, ihre Gärten der Öffentlichkeit. In einem Zeitraum von zwei Stunden erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger spannende Einblicke in private Gärten, die in der Regel nicht einzusehen sind.

Der „Tag der offenen Gärten“ findet am Freitag, den 18.07.2025, von 15.00 bis 17.00 Uhr statt. Die Adressen der teilnehmenden Gärten werden im Amtsblatt „Hallo Radolfzell“ veröffentlicht.

 

Anmeldung und Kontakt

Teilnehmende des Gartenwettbewerbs werden gebeten, sich bis spätestens Sonntag, den 15.06.2025 anzumelden, per E-Mail an oder telefonisch unter 0 77 32 / 81-674.

Bei der Anmeldung sollten Teilnehmende auch angegeben, ob sie mit einer Veröffentlichung ihrer Adresse im Rahmen des „Tages der offenen Gärten“ einverstanden sind.

Wichtig: Die Teilnahme am Garten-Wettbewerb ist auch ohne Teilnahme an der Aktion „offene Gärten“ möglich.