Wege von Schnee und Eis befreien

23.11.2025 | Wird es draußen frostig, werden Gehwege und Straßen schnell zu Gefahrenstellen für sämtliche Verkehrsteilnehmer. 

Um die Sicherheit der Personen auf den Gehwegen zu gewährleisten, erinnert die Stadtverwaltung die Bürger an ihre Pflicht, die Gehwege bei Winterwetter von Schnee und Eis zu befreien und anschließend die Wege zu streuen. Dabei bietet sich Splitt an. An Werktagen sind die Wege von 7.00 Uhr bis 21.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen im Zeitraum von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr zu räumen. Die Streu- und Räumpflicht gilt nach der Satzung der Stadt Radolfzell für alle Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder durch eine Zufahrt oder einen Zugang mit einer Straße verbunden sind.
Dabei ist zu beachten, dass die Fläche, die von Schnee und Eis befreit wird, durchgehend mindestens einen Meter breit sein muss, damit Passanten ausreichend Platz haben. Die Schneemassen dürfen ausschließlich an den Rand des Gehweges geschoben werden. Nur falls diese Fläche zu klein sein sollte, dürfen Schnee und Eis am Rande der Straßenfahrbahn angehäuft werden. Sobald es anfängt zu tauen, sind die Straßenrinnen und die Straßeneinläufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser problemlos abfließen kann.
Um die Gefahr von Glätte auf den geräumten Flächen zu minimieren, ist es ratsam, dort ein Streumittel zu verteilen. Zu empfehlen sind dabei umweltfreundliche Alternativen wie Splitt, Granulat oder Sand, um die Tier- und Pflanzenwelt, aber auch die Gewässer sowie Fahrzeuge und Bauwerke zu schonen. Beim Einkauf kann dabei auf den Blauen Engel für salzfreies Streumittel geachtet werden. Sehr ressourcenschonend ist es, nach der Schneeschmelze den ausgestreuten Splitt zusammenzufegen und beim nächsten Schneefall wiederzuverwenden.
 
Die Satzung über die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht steht hier zur Verfügung (Reinigung-, Räum- und Streupflicht).
 
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