Städtische Beihilfe zum Weihnachtsfest

24.11.2025 | Die Stadt Radolfzell gewährt zum diesjährigen Weihnachtsfest an Altersrentner mit geringem Renteneinkommen eine freiwillige Beihilfe.

Die Einkommensrichtbeträge sind für Alleinstehende mit 969,00 Euro und für Ehepaare mit 1.328,00 Euro festgesetzt. Die Beihilfe beträgt für Alleinstehende 61,00 Euro und für Ehepaare 92,00 Euro.
Bei der Berechnung des Einkommens werden Rentenbezüge ab 01.07.2025 berücksichtigt. Sparguthaben über 10.000,00 Euro lassen die Gewährung der Beihilfe nicht zu. Haus- und Grundbesitz wird insoweit nicht berücksichtigt, als es sich hierbei um geschütztes Vermögen im Sinne des Sozialgesetzbuches handelt.
 
Die Antragsstellung für den Bezug dieser Beihilfe ist vom 01.12. bis 04.12.2025 zu den Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.00 - 12.00 Uhr, Donnerstagmittag von 14.00 - 16.00 Uhr) beim Fachbereich Partizipation und Integration, Schützenstraße 16/2, möglich. Für den Antrag sind sämtliche Einkommensunterlagen (Renten-, Grundsicherungsbescheid, Kontoauszüge der letzten drei Monate) sowie Nachweise über Sparguthaben mitzubringen.
 
Personen, die bereits eine Beihilfe erhalten haben, erhalten diese auf das angegebene Konto überwiesen. Änderungen der Einkommensverhältnisse sind ebenfalls im obengenannten Zeitraum vorzulegen.
 
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