24.11.2025 | Die Führung der Radwege in Böhringen wurde verbessert. Bisher mussten Fahrradfahrende beider Richtungen ein und denselben Radweg nutzen. In diesem Jahr wurde die Radwegeführung angepasst.
Beide Fahrtrichtungen liegen jetzt räumlich getrennt. Die Fahrtrichtung für Radfahrende von Singen Richtung Radolfzell wird nun in einem Schutzstreifen auf der Fahrbahn durch den Ort geführt. Das Vorhaben wird im Rahmen des Landesgemeindefinanzierungsgesetzes gefördert. Die Mittel der Förderung stammen aus dem baden- württembergischen Staatshaushalt.
Einige der wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrrad- und Autofahrer/innen in diesen neuen Verkehrsführungen in der Übersicht:
Vorschriften für Autofahrer
Der Radschutzstreifen ist ein Schutzraum für Radfahrende und darf grundsätzlich nicht befahren werden. Lediglich wenn die Begegnungssituation es zwingend erforderlich macht, beispielsweise, wenn ein Lastkraftwagen entgegenkommt, dürfen diese befahren werden. Bei der Begegnung von zwei Pkws ist diese Notwendigkeit prinzipiell nicht gegeben, da die Fahrbahnbreite ausreichend ist. Daher dürfen die Radschutzstreifen in der Ortsdurchfahrt Böhringen mit dem Pkw nicht dauerhaft befahren werden.
Bei Überholvorgängen schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) einen Mindestüberholabstand innerorts von 1,50 Meter vor. Der Abstand ist von der Position des Radfahrenden aus zu betrachten, nicht vom Fahrbahnrand. Um den Abstand einzuhalten, muss die Fahrbahnmitte in einem Überholvorgang durch den Pkw aktiv überschritten werden. Da dabei die eigene Fahrspur verlassen werden muss, ist ein Überholvorgang nur möglich, wenn der Gegenverkehr es zulässt.
Radverkehrsführung
Kreisverkehr Richtung Singen
Von Singen kommend werden die Radfahrenden jetzt über die Mittelinsel am Kreisverkehr vor dem Ortseingang auf die andere Straßenseite geführt. Die Radfahrenden haben dabei keine Vorfahrt beim Einbiege Vorgang des Pkws – Radfahrende müssen also warten. Aus dem Kreisverkehr ausfahrende Fahrzeuge hingegen müssen dem querenden Radverkehr, der sich in der Mittelinsel befindet, Vorfahrt gewähren. An Kreisverkehren ist prinzipiell gegenseitige Rücksicht geboten. Ein freundliches Miteinander steigert die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.
Am Ortseingang kommen die Radfahrenden über eine Aufleitung bequem auf die Fahrbahn und werden in den Radschutzstreifen geleitet. Auf dem Radschutzstreifen sollte in der Mitte des Streifens gefahren werden. Ein Nebeneinanderfahren ist nicht gestattet.
Für Familien ist es möglich, dass die Kinder (bis maximal 10 Jahre) auf dem Gehweg parallel fahren und die Aufsichtsperson auf dem Radschutzstreifen das Kind begleitet.
In den Einmündungen sind die Radschutzstreifen rot eingefärbt. So kann die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer in den Einmündungen gesteigert werden. Radfahrende auf einem Radschutzstreifen gelten als Teil des fließenden Verkehrs und haben daher grundsätzlich Vorfahrt, wenn sie auf der bevorrechtigten Straße fahren. Beim Abbiegen über den Radschutzstreifen hinweg, zum Beispiel, wenn ein Pkw rechts abbiegt, müssen Autofahrende besondere Rücksicht nehmen und den Radverkehr vorbeifahren lassen.
Ortsausgang Richtung Radolfzell
Ein Radfahrender, der am Ortsausgang in Richtung Radolfzell vom Schutzstreifen nach links abbiegen möchte, ordnet sich rechtzeitig in den Verkehr ein. Dann wird er nun in einen rot eingefärbten Aufstellbereich innerhalb des Linksabbiegestreifens geleitet, um dann sicher zu queren. Beim Abbiegen in die untergeordnete Straße hat der Radfahrende keine Vorfahrt gegenüber dem Gegenverkehr und muss diesen passieren lassen, um in den Radweg Richtung Radolfzell abzubiegen.