Die Wahl – Wer darf wählen und wer darf kandidieren?
Das aktive (wer wählt?) und passive (wer kandidiert?) Wahlrecht besitzt ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit jeder, der am ersten Wahltag das 14., jedoch noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Radolfzell hat.
Sich für einen Sitz im Jugendgemeinderat bewerben (passives Wahlrecht) darf zusätzlich jeder Jugendliche, der das zuvor genannte Wahlalter besitzt und eine Schule in Radolfzell besucht oder eine Ausbildung in Radolfzell absolviert.
Vom 14. bis 20. Juli wählen
Die diesjährige Jugendgemeinderatswahl findet online statt, die Internetseite zur Wahl ist von Montag, 14.07.2025 um 6.00 Uhr bis Sonntag, 20.07.2025 um 24.00 Uhr freigeschaltet. Ihre Stimme abgeben können alle Jugendlichen in der Kernstadt und den Ortsteilen, die am ersten Wahltag (14.07.2025) mindestens drei Monate mit Hauptwohnsitz in Radolfzell oder in den Ortsteilen gemeldet sind. Außerdem müssen sie am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet, das 21. Lebensjahr jedoch noch nicht vollendet haben.
Alle Wahlberechtigten sind in ein Wählerverzeichnis eingetragen, gegen dessen Richtigkeit bis 11.07.2025 Einspruch erhoben werden kann. Das Wählerverzeichnis, d.h. die Liste aller stimmberechtigten Jugendlichen in Radolfzell und den Ortsteilen, liegt noch bis zum 11.07.2025 im Rathaus, Büro Frau Hammer, Marktplatz 2, 1. OG, zur Einsichtnahme aus.
Die Wahlbenachrichtigung, die zur Stimmabgabe berechtigt und einen Wahlcode für die Teilnahme an der Onlinewahl enthält, wird den Wahlberechtigten auf dem Postweg zugeschickt. Wer bis zum Beginn der Wahlwoche am 14.07.2025 noch kein Schreiben erhalten hat, kann sich an Eva-Maria Beller, Leitung Abteilung Kinder und Jugend wenden. Die Telefonnummer lautet 0 77 32 / 81-550, die E-Mail-Adresse
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Bei Fragen oder Problemen, melde Dich bitte bei Christina Knaus,
oder per Telefon 0 77 32 / 81-551, erreichbar Montags – Donnerstag von 08.30 Uhr bis 13.30 Uhr
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