Erbbaurecht Poststraße 15 und Seestraße 46 Radolfzell
Die Stadt Radolfzell bzw. der Spitalfonds Radolfzell vergibt - vorbehaltlich der Gremienzustimmung - in attraktiver Altstadt-Lage von Radolfzell das ERBBAURECHT an den Grundstücken Flst. Nrn. 59/1 und 59/2 der Gemarkung Radolfzell (Poststraße 15 und Seestraße 46) mit insgesamt 2.626 Quadratmetern.
Die Grundstücke Flst. Nr. 59/2 mit 966 qm (bebaut mit Gebäude Poststraße 15) und Nr. 59/1 mit 1.660 qm (bebaut mit Gebäude Seestraße 46) befinden sich direkt angrenzend aneinander in der historischen Altstadt zwischen Post- und Seestraße in 78315 Radolfzell am Bodensee. Alle üblichen Infrastruktureinrichtungen sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Mit dem ÖPNV ist eine sehr gute Verbindung Richtung Konstanz bzw. Singen gegeben, mit dem PKW zudem eine gute Anbindung an die nahe B 33 in Richtung Konstanz bzw. Singen sowie im Weiteren an die Autobahn A 81.
Für beide Grundstücke zusammen wird ein Erbbaurechtsnehmer zur Schaffung eines Wohnraumangebots nach den definierten Maßgaben der Stadt und des Spitalfonds Radolfzell gesucht. Im Rahmen der Ausschreibung haben Sie die Möglichkeit, sich mit einem passenden Gesamtkonzept als Erbbaurechtsnehmer zu bewerben.
Die vollständige Bewerbung inklusive aller geforderten Nachweise ist bis zum 28.09.2025 bei der Stadt Radolfzell am Bodensee, Abteilung Liegenschaften, Marktplatz 2 in 78315 Radolfzell oder per E-Mail an
einzureichen (Ausschlussfrist). Verspätet eingehende oder unvollständige bzw. fehlerhafte Bewerbungen können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden!
Detaillierte Informationen zum Erbbaurecht sowie zu den Bedingungen der Ausschreibung und zur Bewerbung entnehmen Sie bitte dem Dokument „Ausschreibung und Vergaberichtlinien“ und der Bewertungsmatrix.