Grillverbot

02.07.2025 | Das Grillen im öffentlichen Verkehrsraum, an der Uferpromenade und in Grün- und Erholungsanlagen ist nur an den ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. 

Das Grillen an nicht ausgewiesenen Grillplätzen ist untersagt.
 
Bei Nichtbeachtung muss mit einem Bußgeldverfahren gerechnet werden.
 
Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung.
 
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