Grillverbot
02.07.2025 | Das Grillen im öffentlichen Verkehrsraum, an der Uferpromenade und in Grün- und Erholungsanlagen ist nur an den ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt.
Das Grillen an nicht ausgewiesenen Grillplätzen ist untersagt.
Bei Nichtbeachtung muss mit einem Bußgeldverfahren gerechnet werden.
Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung.