Berechnung der eigenen Grundsteuer
Mit Beschlussfassung und Verkündigung des Hebesatzes kann nun jede/r Steuerpflichtige seine/ihre Grundsteuer ab 2025 eigenständig berechnen.
Hierzu benötigen Sie den Grundsteuermessbetrag, welcher Ihnen vom Finanzamt im sogenannten Grundsteuermessbescheid mitgeteilt wurde. Diesen multiplizieren Sie mit dem maßgeblichen Hebesatz und teilen den Betrag durch 100:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz / 100 = Grundsteuerbetrag (Jahresbetrag)
Beispielsrechnung Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe):
50 EUR x 400 / 100 = 200 EUR Grundsteuer im Jahr
Beispielsrechnung Grundsteuer B (Grundvermögen):
200 EUR x 223 / 100 = 446 EUR Grundsteuer im Jahr
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Radolfzell an den Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes gebunden ist. Das heißt, die Stadt Radolfzell kann keinen anderen Grundsteuermessbetrag für die Festsetzung des Grundsteuerbescheides zu Grunde legen.
Bei Unstimmigkeiten oder Fragen zu den Grundlagenbescheiden des Finanzamtes wenden Sie sich daher bitte an das Finanzamt Singen.