Lärmaktionsplan Radolfzell

Lärmbelastungen sind auch in Radolfzell ein Thema. Entlang verschiedener stark befahrener Straßen und entlang der Bahnlinien bestehen teilweise hohe Lärmbelastungen. In einem ersten Schritt wurde daher im Jahr 2019 der Lärmaktionsplan durch den Gemeinderat der Stadt Radolfzell beschlossen. 

Da Lärmaktionspläne alle fünf Jahre fortgeschrieben werden, hat der Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik der Großen Kreisstadt Radolfzell am 06.11.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans Radolfzell gemäß § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beschlossen. 

In der Sitzung vom 20.05.2025 wurde der Lärmaktionsplan mit weiteren Maßnahmen beschlossen.  In einer Reihe von Straßen soll das Tempo auf 30 km/h reduziert werden.

Mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans wird das Ziel verfolgt, den Prozess mit langfristigen Strategien und Maßnahmen weiter fortzuführen, was zu einer dauerhaften Lärmminderung in belasteten Gebieten führen soll. Für die Aktions- und Maßnahmenplanung sind in Baden-Württemberg im Wesentlichen die Städte und Gemeinden zuständig. Zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wurde eine Beteiligung der Öffentlichkeit und eine Informationsveranstaltung durchgeführt.

 

Für folgende Straßen wurden 2025 Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h ganztags beschlossen:

Kernstadt:

  • Böhringer Straße von Kreisverkehrsplatz (KVP) Zeppelinstraße bis Haselbrunnstraße
  • Friedhofstraße von Haselbrunnstraße bis Böhringer Straße
  • Böhringer Straße von Friedhofstraße bis Mooser Straße 
  • L 220 Zeppelinstraße von KVP Radolfzeller Straße (L 192) bis Zeppelinstraße Nr. 16 
  • Eisenbahnstraße von Nr. 3 bis Friedrich-Werber-Straße 
  • Friedrich-Werber-Straße von Eisenbahnstraße bis Lohmühlenstraße 
  • L 220 Haselbrunnstraße von Böhringer Straße bis KVP Schützenstraße 
  • L 220 Schützenstraße von KVP Haselbrunnstraße bis Ortsschild 
  • Güttinger Straße von Höhe Waldstraße 22 bis KVP Friedrichstraße / Konstanzer Straße 
  • Konstanzer Straße von Tegginger Straße bis Nr. 66 

Möggingen:

  • Liggeringer Straße (K 6167) von Schulstraße (bestehendes Tempo 30) bis Nr. 18 (Einmündung Mühlbachstraße)

Liggeringen:

  • L220 Bodanrückstraße ab Hausnummer 1 bis Ecke Litzelhardtweg 
  • K6100 Dettelbachstraße ab Ortseingang aus Richtung Bodman bis zur Kreuzung Bodanrückstraße

 

Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h nachts im Bereich:

Markelfingen:

  • Radolfzeller Straße vom Ortseingang aus Richtung Radolfzell bis Ortsausgang: 40 km/h tags und 30 km/h nachts

Des Weiteren wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 20.05.2025 beschlossen, Tempo 30 auf der nördlichen Güttinger Straße, in dem Bereich zwischen Haselbrunn- und Schlesierstraße, einzuführen. Dieser Beschluss muss nun durch die Verwaltung auf Umsetzbarkeit geprüft werden.