Städtische Beihilfe zum Hausherrenfest 2025
25.06.2025 | Die Stadt Radolfzell gewährt zum diesjährigen Hausherrenfest an Altersrentner mit geringem Renteneinkommen eine freiwillige Beihilfe.
Die Einkommensrichtbeträge sind für Alleinstehende mit 969 Euro und für Ehepaare mit 1.328 Euro festgesetzt. Die Beihilfe beträgt für Alleinstehende 33 Euro und für Ehepaare 61 Euro.
Bei der Berechnung des Einkommens werden Rentenbezüge ab 01.07.2025 berücksichtigt. Sparguthaben über 10.000 Euro lassen die Gewährung der Beihilfe nicht zu. Haus- und Grundbesitz wird insoweit nicht berücksichtigt, als es sich hierbei um geschütztes Vermögen im Sinne des Sozialgesetzbuches handelt.
Die Antragsstellung für den Bezug dieser Beihilfe ist vom 01.07. bis 03.07.2025 zu den üblichen Öffnungszeiten (Dienstag bis Donnerstag von 8.00 –12.00 Uhr, Donnerstagmittag von 14.00 – 16.00 Uhr) beim Fachbereich Partizipation und Integration möglich. Der Fachbereich Partizipation und Integration befindet sich in der Schützenstraße 16/2. Für den Antrag sind sämtliche Einkommensunterlagen (Renten-, Grundsicherungsbescheid, Kontoauszüge der letzten drei Monate) sowie Nachweise über Sparguthaben mitzubringen.
Änderungen der Einkommensverhältnisse von bisherigen Empfängern der Hausherrenbeihilfe sind ebenfalls im obengenannten Zeitraum vorzulegen.