Mehrheitswahl bei den Ortschaftsratswahlen in Güttingen, Liggeringen und Stahringen

26.04.2024 | Bei den kommenden Wahlen am 09.06.2024 werden an einem Tag gleich vier verschiedene Wahlen durchgeführt. Zum einen die Europawahl, zum anderen die Kommunalwahlen für den Kreistag, den Gemeinderat und den Ortschaftsrat.

Die Ortschaftsratswahl in den Ortsteilen Güttingen, Liggeringen und Stahringen unterscheidet sich jedoch wesentlich von den anderen Wahlen. Hier wird nämlich nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl und nicht nach Verhältniswahl gewählt. Das heißt konkret, bei der Wahl der Ortschaftsräte darf nicht kumuliert werden. Es dürfen also keinem vorgeschlagenen Bewerber bzw. Bewerberin mehrere Stimmen mit einem Stimmzettel gegeben werden (kumulieren). Der Wähler hat je Bewerber bzw. Bewerberin maximal eine Stimme. Sollte es zu kumulierten Stimmen kommen, gelten überzählige Stimmen als nicht gültig abgegeben.
Das Panaschieren fällt allein aus dem Grund weg, weil für die Ortschaftsratswahl der jeweiligen Ortsteile jeweils nur ein Wahlvorschlag eingereicht wurde und somit nicht zwischen Bewerber und Bewerberinnen verschiedener Wahlvorschläge gewählt werden kann (panaschieren).
 
Es besteht allerdings die Möglichkeit, auf dem Wahlzettel jede wählbare Person handschriftlich nach Belieben zu ergänzen. Dabei ist darauf zu achten, dass der vollständige Name und die Adresse lesbar hinzugefügt werden.
In den Ortschaften Böhringen, Markelfingen und Möggingen hingegen wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Deshalb ist dort das Panaschieren und Kumulieren aufgrund von mindestens zwei eingereichten Wahlvorschlägen möglich. Die Möglichkeit, den Wahlzettel handschriftlich zu ergänzen, entfällt in diesen beiden Ortsteilen.
 
Der Ortschaftsrat wird von allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern aus dem Ortsteil gewählt. Wahlberechtigt ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist und am Wahltag im Ortsteil wohnt.
 
Alle Informationen zur Kommunalwahl 2024 sind auf der städtischen Internetseite zu finden: www.radolfzell.de/kommunalwahl
 
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