Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Gleisdreieck"/ Örtliche Bauvorschriften

 

Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik der Stadt Radolfzell am Bodensee hat am 22. Januar 2020 beschlossen den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan / die Örtlichen Bauvorschriften „Gleisdreieck“ aufzustellen. Der Vorhaben­bezogene Bebauungsplan / die Örtlichen Bauvor­schriften werden  im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz  2 Nr. 1 BauGB und damit ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Ziel

Mit der geplanten Überbauung wird dem dringenden Bedarf an Wohnraum Rechnung getragen. Im Gebiet sind vier- bis fünfgeschossige Mehrfamilienhäuser, eine Kindertagesstätte, die Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes, ein Café und Büros geplant.

Verfahrensvermerke

Aufstellungsbeschluss am 22.01.2020
Frühzeitige Beteiligung 14.02.2020 bis zum 16.03.2020
Offenlage 
Satzungsbeschluss