1. Änderung der Gestaltungssatzung zum Schutz der historischen Altstadt

Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik der Großen Kreisstadt Radolfzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.11.2023 den Entwurf der 1. Änderung der Gestaltungs­satzung zum Schutz der historischen Altstadt gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen. 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung entspricht dem der ursprünglichen Satzung. 

 

Ziel und Zweck der Planung

Anlass für die vorliegende 1. Änderung der Satzung sind aktuelle Entwicklungen im Ausbau von regenerativen Energiequellen. Aufgrund besagter Entwicklungen wird der Konflikt zwischen den Belangen des Denkmalschutzes und des Klimaschutzes immer größer, sodass die nun inzwischen zehn Jahre alte Satzung geändert wird. Zudem wird die Satzung im Zuge der notwendigen Änderung bezüglich der Zulässigkeit von Markisen in gastronomischen Einrichtungen angepasst.

 

Durchführung und einzusehende Unterlagen 

Von Freitag, 24. November 2023 bis einschließlich Dienstag, 02. Januar 2024 (Auslegungsfrist)

 liegen folgende Unterlagen öffentlich aus:

Umweltbezogene Informationen

Der Ausbau von Solaranlagen auf Dachflächen steht in der Radolfzeller Altstadt im Konflikt mit dem Denkmalschutz. Durch die Änderung der Gestaltungssatzung wird dieser Konflikt gelöst. Es werden konkrete Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Anlagen zur Nutzung von solarer Energie festgesetzt. Die Genehmigungen von Solaranlagen werden damit erleichtert. Damit dient das Vorhaben dem Klimaschutz. Weitere umweltbezogenen Informationen sind nicht vorhanden.

 

Informationsveranstaltung

Am Mittwoch, den 13. Dezember 2023 um 19 Uhr lädt die Stadt Radolfzell zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung zu den geplanten Änderungen der Gestaltungssatzung in den Bürgersaal des Rathauses, Marktplatz 2, 78315 Radolfzell, ein.

 

Achtung! Im Hallo Radolfzell steht Dienstag, der 13. Dezember 2024 als Veranstaltungstag.

 

Zusätzlich sind die Unterlagen im Gebäude des Dezernats III, Marktplatz 3, 78315 Radolfzell in der 5. Ebene im Flur während der üblichen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14 - 16 Uhr zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit ausgelegt.

 Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 02.01.2024 bei der Stadt Radolfzell am Bodensee abgegeben werden. Es wird darum gebeten, die Stellungnahmen möglichst per Email unter abzugeben, da die Stellungnahmen digital weiterverarbeitet werden. Alternativ können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen auch mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Radolfzell am Bodensee, Abteilung Stadtplanung und Städtebauförderung, Marktplatz 3, eingereicht werden.

 

Hinweise

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung der Gestaltungssatzung zum Schutz der historischen Altstadt unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Radolfzell deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Örtlichen Bauvorschriften nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB). Hat eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 in einem Verfahren nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Gelegenheit zur Äußerung gehabt, ist sie im Verfahren über den Rechtsbehelf nach Absatz 2 mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Verfahren im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.