Kommunalwahl 2024

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für jedes Geschlecht.



Die nächsten Kommunalwahlen in Baden-Württemberg finden am 9. Juni 2024 statt. Somit wird die Kommunalwahl, dazu gehören die Kreistags-, die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl, erneut gemeinsam mit der Europawahl durchgeführt. 

Wahl zum 10. Europäischen Parlament

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt: "Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2024“ vom 16. August 2023, Bundesgesetzblatt: BGBl. I S. 213

 

Weitere Informationen, Bekanntmachungen und Ergebnisse:

Europawahl | Landkreis Konstanz

Europawahl 2024 - Die Bundeswahlleiterin

Wahl zum Europäischen Parlament

Kreistagswahl

Der Landkreis wird hierzu in Wahlkreise unterteilt. Die Zahl der zu wählenden Kreisrätinnen und Kreisräte ist abhängig von der Einwohnerzahl des Landkreises. In seiner Sitzung vom 20. März 2023 hat der Kreistag die Wahlkreiseinteilung des Landkreises Konstanz in der bisherigen Form (sieben Wahlkreise) beschlossen.

Radolfzell hat den Wahlkreis II „Radolfzell“ (Radolfzell) und es sind 7 Sitze zu vergeben.

 

Nähere Informationen, Bekanntmachungen und Ergebnisse

Kommunalwahl | Landkreis Konstanz

Kommunalwahlen: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen

Am 9. Juni 2024 findet die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl statt. Die Mitglieder des Gemeinderats und der Ortschaftsräte werden für fünf Jahre gewählt.

Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind. In Radolfzell am Bodensee sind das 26 Sitze.

Wahlberechtigte, die in den Ortschaften leben, wählen zusätzlich ihren Ortschaftsrat. Hier sind in Böhringen 14, Markelfingen 12, Güttingen 10, Stahringen 10, Liggeringen 8 und Möggingen 8 Sitze zu vergeben.

Der Wähler kann seine Stimme Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben (panaschieren) und im Rahmen seiner Gesamtstimmenzahl einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).

Es besteht auch die Möglichkeit, dass Wähler einen Stimmzettel aus dem Block nehmen und unverändert abgeben. Dann erhält jede Person aus diesem Wahlvorschlag eine Stimme.

 

Besonderheit:

Bei den Ortschaftsratswahlen in Güttingen, Liggeringen und Stahringen findet keine Verhältniswahl, sondern eine Mehrheitswahl statt, da jeweils nur ein Wahlvorschlag eingegangen ist. Dadurch entfällt das Kumulieren, also je Bewerber hat der Wähler nur maximal eine Stimme. In diesem Fall können auch wählbare Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die nicht auf dem Wahlvorschlag stehen.

 

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt in Deutschland ist, wer am Wahltag

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder Unionsbürger ist,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Radolfzell am Bodensee gemeldet ist,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
  • in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

Wer nach Ablauf der Dreimonatsfrist durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus Radolfzell am Bodensee das Wahlrecht verloren hat und vor Ablauf von drei Jahren nach Radolfzell am Bodensee zurückkehrt, ist mit der Rückkehr wahlberechtigt.

 

Wahlbenachrichtigung

Wahlberechtigte werden mit der Wahlbenachrichtigung informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Die Wahlbenachrichtigung muss bis spätestens 19.05.2024 zugestellt sein.

In der Wahlbenachrichtigung sind neben den Kontaktdaten des Wahlbüros Angaben enthalten zu

  • Wahltag,
  • Wahlzeit,
  • Ort des Wahlraumes und
  • ob dieser barrierefrei erreichbar ist,
  • Wahlbezirks- und Wählernummer sowie
  • zur Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.

Wahlberechtigte können nur im dort genannten Wahlraum wählen.

Auf Antrag wird ein Wahlschein ausgestellt, der die Möglichkeit zur Briefwahl oder das Aufsuchen eines anderen Wahllokals ermöglicht.

In der Regel wird mit der Wahlberechtigung gewählt, die vom Wahlvorstand einbehalten wird. Zusätzlich sollte ein Personalausweis oder Reisepass bereitgehalten werden.

 

Briefwahl

Wahlberechtigte haben die Möglichkeit der Stimmabgabe durch Briefwahl.

Der Wahlschein wird persönlich oder schriftlich beantragt bei:

Stadt Radolfzell am Bodensee

Abteilung Bürgerbüro / Briefwahl

Marktplatz 2

78315 Radolfzell am Bodensee

 

Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.

Der Wahlschein kann auch bequem per Internet beantragt werden.

Die Wahlbenachrichtigung muss ausgefüllt zurückgesendet werden.

Eine Antragstellung ist auch zulässig, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Dazu müssen Familienname, Vorname/n, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden.

Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird an die Wohnanschrift versendet. Bei Ortsabwesenheit kann auf Antrag der Wahlschein an eine andere Anschrift (z.B. Urlaubsanschrift) versendet werden.

Bei einer persönlichen Abholung kann alternativ Briefwahl an Ort und Stelle ausgeübt werden.

Briefwahlanträge müssen bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden, z. B. wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten der Wahlraum aufgesucht werden kann.

 

Der Wahlbrief enthält:

  • Einen Wahlschein, der vom Gemeindebediensteten eigenhändig unterschrieben und mit dem Dienstsiegel versehen ist. Das Dienstsiegel kann eingedruckt werden. Ist der Wahlschein automatisch erstellt, kann die Unterschrift fehlen; stattdessen kann der Name des beauftragten Bediensteten eingedruckt sein.
  • Einen amtlichen Stimmzettel.
  • Einen amtlichen Stimmzettelumschlag (gelb).
  • Einen amtlichen Wahlbriefumschlag (gelb), auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss. Er enthält außerdem die Bezeichnung der Ausgabestelle der Gemeinde und Wahlscheinnummer oder Wahlbezirk.
  • Ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl durch anschauliche Bilder erläutert.

 

Nur Briefwahlunterlagen, die bis zum Wahltag bis 18.00 Uhr im Rathaus eingehen, kommen in die Auszählung der Stimmen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Bei Übersendung der Briefwahlunterlagen per Post trägt der Briefwähler das Zustellungsrisiko.

Wahlhelfer in den Wahllokalen dürfen keine Briefwahlunterlagen entgegennehmen. Mit dem Wahlschein können Wahlberechtigte aber auch in jedem anderen Wahllokal innerhalb des Wahlkreises an der Urnenwahl teilnehmen.

 

Weitere Informationen, Bekanntmachungen und Ergebnisse

Briefwahl online beantragen

Wahlberechtigte, die in das Radolfzeller Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden.

 

Ab dem 22. April 2024 bis zum 5. Juni 2024 um 12.00 Uhr besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Hier geht es zum Online-Antrag 

Um den Online-Antrag vollständig ausfüllen zu können, wird die Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt, welche auf der Wahlbenachrichtigung zu finden ist. Diese werden in Radolfzell ab dem 22. April 2024 verteilt.

Bei Aufruf des Links erscheint ein Erfassungsformular für die Anmeldedaten. Die Daten aus der Wahlbenachrichtigung müssen in das Antragsformular eingetragen werden. Für die automatische Prüfung der Daten wird unter anderem die Eingabe der Wahlbezirks- und der Wählernummer benötigt. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, wird automatisch darauf hingewiesen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden bei einer konfliktfreien Eingabe anschließend per Post zugestellt. Die Postlaufzeiten sind zu beachten.

 

Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen, kann auch formlos (schriftlich oder per E-Mail) ein Wahlschein beantragt werden. In diesem Fall muss der Familienname, Vorname/n, Geburtsdatum, Wohnanschrift und - falls abweichende Versandanschrift - die Adresse angegeben werden, wohin die Briefwahlunterlagen versendet werden sollen.
Hierzu kann gerne das Formular genutzt werden.
Der schriftliche Antrag ist an folgende Adresse zu senden:

Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
Abteilung Bürgerbüro | Briefwahl
Marktplatz 2
78315 Radolfzell am Bodensee


Fax: 0 77 32 / 81-400

 

Eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist erst möglich, sobald die Stimmzettel vorliegen, voraussichtlich ab Ende April/Anfang Mai 2024. Wir werden an dieser Stelle darüber informieren.


Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen will, benötigt hierzu eine schriftliche Vollmacht.

Wahlplakatierung

Die Plakatierung zu den Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen sowie zur Europawahl im öffentlichen Verkehrsraum ist mit Zulassung der jeweiligen Wahlvorschläge, damit seit 09.04.2024 zulässig.

Die Plakatierung ist nicht genehmigungspflichtig. Die Straßenverkehrsbehörde bittet jedoch um kurze Anzeige und Mitteilung unter . Nach erfolgter Anzeige erfolgen allgemeine Plakatierungshinweise, die zu beachten sind.

Kontakt zum Wahlamt und Bürgerbüro

Wahlamt
Wahlplakatierung / Wahlinfostände

Güttinger Straße 3
78315 Radolfzell am Bodensee

E-Mail:
Telefon: 0 77 32 / 81-272
Fax: 0 77 32 / 81-406

Mo - Fr     8.00 - 12.00 Uhr
Do           14.00 - 16.00 Uhr
nur mit Termin

Bürgerbüro
Wählerverzeichnis, Wahlschein, Briefwahlunterlagen

Marktplatz 2
78315 Radolfzell am Bodensee

E-Mail: Online-Terminvereinbarung
Telefon: 0 77 32 / 81-147
Fax: 0 77 32 / 81-400

Mo - Mi     8.00 - 16.15 Uhr
Do              8.00 - 18.00 Uhr
Fr                8.00 - 12.00 Uhr
nur mit Termin

Pressemeldungen zu den Wahlen

  • Mehrheitswahl bei den Ortschaftsratswahlen in Güttingen, Liggeringen und Stahringen

    26.04.2024 | Bei den kommenden Wahlen am 09.06.2024 werden an einem Tag gleich vier verschiedene Wahlen durchgeführt. Zum einen die Europawahl, zum anderen die Kommunalwahlen für den Kreistag, den Gemeinderat und den Ortschaftsrat.

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  • Wahlschein für die Briefwahl beantragen

    23.04.2024 | Am 09.06.2024 finden die Kommunalwahlen und die Europawahl statt. Die Stadt Radolfzell bietet allen wahlberechtigten Bürgern die Möglichkeit, ihren Wahlschein über die städtische Internetseite zu beantragen.

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  • Fit fürs Wahljahr 2024

    02.04.2024 | Im Wahljahr 2024 stehen gleich zwei Wahlen an. Am 09.06.2024 sind Kommunal- und Europawahlen. Alle wichtigen Informationen zu diesen Wahlen haben wir für Sie zusammengestellt.

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Wissenswertes zur Kommunalwahl 2024

Einfach wählen gehen!
Broschüre in leichter Sprache zur Kommunal-Wahl 2024. Was man wissen muss zur Kommunal-Wahl in Baden-Württemberg – verständlich in Wort und Bild.
Quelle: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

Faltblatt: Infos zu den Kommunalwahlen
Das Faltblatt der Landeszentrale für politische Bildung bietet zu den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 die wichtigsten Informationen auf einen Blick.
Quelle: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

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