Fit fürs Wahljahr 2024

02.04.2024 | Im Wahljahr 2024 stehen gleich zwei Wahlen an. Am 09.06.2024 sind Kommunal- und Europawahlen. Alle wichtigen Informationen zu diesen Wahlen haben wir für Sie zusammengestellt.

Wahlen sind ein wichtiges Instrument der Demokratie, mit dem die Bürgerinnen und Bürger die Politik aktiv mitgestalten können. Im Wahljahr 2024 stehen gleich zwei Wahlen an. Am 09.06.2024 sind Kommunal- und Europawahlen. Alle wichtigen Informationen zu diesen Wahlen haben wir für Sie zusammengestellt.

Was ist neu?
In diesem Jahr dürfen Jugendliche ab 16 Jahren nicht nur wählen, sondern sich erstmalig auch zur Wahl aufstellen lassen. Hier ist Baden-Württemberg bundesweit Vorreiter. Neu ist außerdem, dass sich auch Wohnungslose in das Wählerverzeichnis eintragen und an der Wahl teilnehmen können.

Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt in Deutschland ist, wer am Wahltag
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder Unionsbürger ist,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Radolfzell am Bodensee gemeldet ist,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
  • in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

Wer nach Ablauf der Dreimonatsfrist durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus Radolfzell am Bodensee das Wahlrecht verloren hat und vor Ablauf von drei Jahren nach Radolfzell am Bodensee zurückkehrt, ist mit der Rückkehr wahlberechtigt.

Gemeinderats- und Ortschaftsrats-Wahlen
Am 09.06.2024 findet die Gemeinderats- und Ortschaftsrats-Wahl statt. Die Mitglieder des Gemeinderats und der Ortschaftsräte werden für fünf Jahre gewählt.
Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind. In Radolfzell sind es 26 Sitze.

Wahlberechtigte, die in den Ortsteilen leben, wählen zusätzlich ihren Ortschaftsrat. Je nach Größe des Ortes sind unterschiedlich viele Sitze zu vergeben: In Böhringen 14 Sitze, in Markelfingen 12 Sitze, in Güttingen 10 Sitze, in Stahringen 10 Sitze, in Liggeringen 8 Sitze und in Möggingen 8 Sitze.

Ein Wähler kann seine Stimme Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben (panaschieren) und im Rahmen seiner Gesamtstimmenzahl einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).

Ebenso besteht die Möglichkeit, dass Wähler einen Stimmzettel aus dem Block nehmen und unverändert abgeben. Dann erhält jede Person aus diesem Wahlvorschlag eine Stimme.

Besonderheit in drei Ortsteilen
Bei den Ortschaftsrats-Wahlen in Güttingen, Liggeringen und Stahringen findet keine Verhältniswahl, sondern eine Mehrheitswahl statt, da jeweils nur ein Wahlvorschlag eingegangen ist. Dadurch entfällt das Kumulieren. Je Bewerber hat der Wähler nur maximal eine Stimme. In diesem Fall können auch wählbare Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die nicht auf dem Wahlvorschlag stehen.

Kreistagswahl
Für die Kreistagswahl wurde ebenfalls der 09.06.2024 als Wahltermin festgelegt.

Der Landkreis wird hierzu in Wahlkreise unterteilt. Die Zahl der zu wählenden Kreisrätinnen und Kreisräte ist abhängig von der Einwohnerzahl des Landkreises. In seiner Sitzung vom 20.03.2023 hat der Kreistag die Wahlkreiseinteilung des Landkreises Konstanz in der bisherigen Form (sieben Wahlkreise) beschlossen.
Radolfzell stellt den Wahlkreis II „Radolfzell". Es sind 7 Sitze zu vergeben.

Europawahl
Vom 06. bis 09.06.2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament mit Sitz in Straßburg. Die Bundesregierung hat Sonntag, den 09.06.2024 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland bestimmt. Gewählt werden die 96 deutschen Vertreterinnen und Vertreter für das Europaparlament.

So wird gewählt
Bis spätestens zum 19.05.2024 wird jedem Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung auf postalischem Weg zugestellt. In der Wahlbenachrichtigung werden Wähler informiert, dass sie wählen und in welchem Wahlbüro sie ihre Stimmen abgeben können, ob dieser barrierefrei erreichbar ist. Außerdem erhalten sie Informationen, wie ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden kann. Für die Wahl sollte ein Personalausweis oder Reisepass bereitgehalten werden.

Briefwahl
Ein Wahlschein zur Briefwahl wird persönlich oder schriftlich beantragt bei:

Stadt Radolfzell am Bodensee
Abteilung Bürgerbüro / Briefwahl
Marktplatz 2
78315 Radolfzell am Bodensee.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig. Der Wahlschein kann auch per Internet beantragt werden. Eine Antragstellung ist auch zulässig, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Dazu müssen Familienname, Vorname/n, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden.
Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird an die Wohnanschrift versendet. Bei Ortsabwesenheit kann auf Antrag der Wahlschein an eine andere Anschrift (z.B. Urlaubsanschrift) versendet werden. Bei einer persönlichen Abholung kann die Briefwahl alternativ an Ort und Stelle ausgeübt werden.

Briefwahlanträge müssen bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18 Uhr eingehen. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden, beispielsweise im Falle einer Erkrankung, sollte der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden können.
Nur Briefwahlunterlagen, die bis zum Wahltag bis 18 Uhr im Rathaus eingehen, kommen in die Auszählung der Stimmen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. Bei Übersendung der Briefwahlunterlagen per Post trägt der Briefwähler das Zustellungsrisiko.

Wahlhelfer in den Wahllokalen dürfen keine Briefwahlunterlagen entgegennehmen. Mit dem Wahlschein können Wahlberechtigte aber auch in jedem anderen Wahllokal innerhalb des Wahlkreises an der Urnenwahl teilnehmen.
 
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