Ziel ist es, die Nutzung für berechtigte Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern, bestehende Unklarheiten zu beseitigen und die Abwicklung für städtische Einrichtungen sowie Pächter transparenter zu gestalten.
Einheitliche Ermäßigung in den Bädern „Die Zeller Karte ist ein wichtiges Angebot der Stadt, um allen Bürgerinnen und Bürgern soziale Teilhabe zu ermöglichen. Es war uns ein großes Anliegen, die Zeller Karte möglichst übersichtlich und klar zu gestalten", verdeutlicht Oberbürgermeister Simon Gröger.
Die wichtigste Änderung betrifft die städtischen Frei- und Seebäder. Ab Mai 2025 gilt für Inhaberinnen und Inhaber der Zeller Karte ein pauschaler Nachlass von 50 Prozent auf sämtliche Eintrittspreise – sowohl auf Tageskarten als auch auf Saisonkarten. Bislang waren die Ermäßigungen uneinheitlich geregelt, was wiederholt zu Irritationen, Nachfragen und Beschwerden geführt hatte. Die neue Regelung sorgt nun für eine klare, einheitliche Handhabung und eine einfachere Abrechnung durch die Pächter. Petra Ott, Leiterin des Fachbereichs Partizipation und Integration, unterstreicht: „Mit der neuen Preisstruktur in den städtischen Frei- und Seebädern schaffen wir Klarheit für Besucher, Pächter und Inhaber der Zeller Karte."
Höherer Nachlass für Kitas Ein weiterer Baustein der überarbeiteten Richtlinien ist die bereits im Oktober 2024 beschlossene Erhöhung der Ermäßigung bei den Gebühren für Kindertageseinrichtungen. Diese wurde von zehn auf fünfzehn Prozent angehoben. Auch hier soll die Zeller Karte gezielt zur Entlastung von Familien mit geringem Einkommen beitragen.
Mehr Nutzerinnen und Nutzer seit Digitalisierung Die Nutzung der Zeller Karte hat sich seit ihrer Digitalisierung im November 2023 deutlich erhöht. Während Anfang 2023 rund 1.100 gültige Karten im Umlauf waren, nutzen inzwischen mehr als 2.170 Bürgerinnen und Bürger das Angebot (Stand Januar 2025). Die gestiegene Nachfrage zeigt, dass das Angebot angenommen wird und eine wichtige Unterstützung im Alltag vieler Menschen darstellt.
Zur Umsetzung der Änderungen werden die Preislisten in den städtischen Bädern angepasst. Auch die Betreiber der Einrichtungen – insbesondere am Böhringer See sowie im Strand- und Seebad – erhalten eine aktualisierte Einweisung zur Abrechnung der Ermäßigungen. Ein neuer Informationsflyer zur Zeller Karte wird derzeit überarbeitet und zeitnah veröffentlicht.
Beitrag zur sozialen Teilhabe Mit der Klarstellung der Ermäßigungsregelungen und der Ausweitung der Rabatte wird die Zeller Karte weiter als wirksames Instrument zur sozialen Teilhabe gestärkt. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Zusammenleben in Radolfzell.
Antrag und Ausstellung der Karte Weitere Informationen zur Zeller Karte finden sich
hier.
Beantragt und ausgestellt wird die Zeller Karte im Bürgerbüro, Marktplatz 2. Kontakt per Mail:
Fragen zur Zeller Karte beantwortet der Fachbereich Partizipation und Integration, erreichbar telefonisch unter 0 77 32 / 81-244 oder per Mail unter: