Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!"

22.04.2025 | Das Innenministerium hat das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!" zugelassen. Beim Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!" handelt sich um ein eigenständiges Verfahren, das strikt von dem bereits abgeschlossenen und zuletzt durchgeführten Volksbegehren „Landtag verkleinern" über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes" abzugrenzen ist.

Der Ablauf des Verfahrens wird im Wesentlichen jedoch vergleichbar sein.
 
Zielsetzung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!"
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, eine Begrenzung der Landtagsgröße einzuführen. Indem die Anzahl der Wahlkreise und damit gleichzeitig die Anzahl der Direktmandate erheblich verringert wird, soll die Möglichkeit reduziert werden, dass eine Partei Überhangmandate erringt, die dann zu Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien führen, denen der Einzug in den Landtag gelingt. Damit würde eine Vergrößerung des Landtags in hohem Maße unwahrscheinlich und der Landtag verbliebe mit allenfalls geringfügigen Abweichungen bei seiner Sollgröße von 120 Abgeordneten.
 
Zwei Möglichkeiten der Teilnahme
Bei einer freien Sammlung, die am Montag, dem 05.05.2025 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Dienstag, den 04.11.2025, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen.
 
Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate von Montag, dem 05.05.2025 und endet am Montag, dem 04.08.2025.
 
Die Eintragungsliste für die Große Kreisstadt Radolfzell am Bodensee wird in der Zeit vom 05.05. bis 04.05.2025 im Bürgerbüro im Rathaus, Marktplatz 2, 78315 Radolfzell zu folgenden Öffnungszeiten
 
Montag, Dienstag: 8.00 bis 16.15 Uhr
Mittwoch, Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr
 
für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Der Zugang ist barrierefrei/rollstuhlgeeignet möglich.
 
Weitere Informationen
Die Bekanntmachung „XXL-Landtag verhindern" in gesamter Länge kann hier nachgelesen werden.
 
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