Sandbienen auf Spielplätzen
12.05.2025 | In den Frühlingsmonaten, meist zwischen März und Juni, kann es auf öffentlichen Spielplätzen immer wieder zu temporären Sperrungen kommen.
Grund hierfür sind verschiedene Wildbienenarten, die sandige Böden – unter anderem auch Sandkästen – als Nistplatz nutzen.
Die in Radolfzell auftretenden Arten der Gattungen Sand-/Seiden- und Kuckucksbienen zählen zu den 470 heimischen Wildbienenarten in Baden-Württemberg. Alle heimischen Wildbienen sind nach der Bundesartenschutzverordnung des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützt. Eine Beschädigung oder Zerstörung der Brutstätten sowie die Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten ist verboten.
Auch wenn Wildbienen mit ihrem meist schwarz-gelb gestreiften Hinterleib oft mit der Wespe verwechselt werden, sind sie in der Regel völlig harmlos. Die Tiere stechen nur, wenn sie gefangen werden oder barfuß auf sie getreten wird. Selbst bei Neststörung stechen sie nicht. Die Gefährdung von Kindern in Sandkästen ist daher sehr gering.
Betroffene Bereiche werden abgesperrt und mit einem Hinweisschild versehen. Wegen der kurzen Flugzeit ist die Sperrung der Spielplatzbereiche auf wenige Wochen beschränkt. Aktuell ist der Spielplatz auf dem Markelfinger Campingplatz betroffen. Die Stadtverwaltung dankt den Eltern für ihr Verständnis und die Aufklärung sowie Sensibilisierung ihrer Kinder.