Pass- und Meldewesen

Ob einen Ausweis für die Kinder oder einen vorläufigen Reisepass, eine Ummeldung der Wohnadresse oder das Ausstellen eines Führungszeugnisses. Das Pass- und Meldewesen steht zur Beratung und Ausstellung zur Verfügung.

Unter den einzelnen Leistungen stehen weitere Informationen oder Dokumente zur Verfügung. Teilweise müssen diese bereits ausgefüllt mitgebracht werden.

 

Ausweis- und Passwesen

 

Selbstbedienungsterminal für Passfoto und Fingerabrücke

Für die Dokumente kann das Passfoto, die Fingerabdrücke und die Unterschrift am Selbstbedienungsterminal im Wartebereich des Bürgerbüros selbst erfasst werden. Der Weg zum Fotoautomaten oder Fotografen entfällt.

Hinweis für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Als Deutsche/r mit Wohnsitz im Ausland muss man sich für die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses sowie vorläufiger Ausführungen dieser Dokumente wegen des erhöhten Bearbeitungsaufwandes grundsätzlich telefonisch über die Infotheke um einen Termin bemühen.

Aufgrund der hohen Nachfrage sind die nächsten freien Termine für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland erst in 6 bis 8 Wochen verfügbar.

 

Personalausweis

Deutsche Staatsangehörige sind ab dem 16. Lebensjahr ausweispflichtig. Diese wird entweder durch einen gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass erfüllt. In manche Länder darf man auch mit einem Personalausweis einreisen.

Die Einreisebestimmungen erfährt man beim Amt für Reise und Sicherheit.

Weitergehende und allgemeine Informationen zum Personalausweis erhält man außerdem über das Personalausweisportal.

Der Bearbeitungsstand des Personalausweises kann beim Auskunftservice Ausweispapiere abgefragt werden.

Sobald der Personalausweis von der Bundesdruckerei hergestellt wurde, erhält der Beantrager eine E-Mail (optional) und eine schriftliche Mitteilung. Der Personalausweis kann danach an der Infotheke in Empfang genommen werden. Sollte der Beantrager verhindert sein, kann dieser eine Person mit der Abholung des Personalausweises bevollmächtigen.

Für einen Kinderausweis muss  die Zustimmungserklärung von beiden Elternteilen ausgefüllt und  zur Beantragung mitgebracht werden.

Vorläufiger Personalausweis

Überbrückend kann man bis max. 3 Monate einen vorläufigen Personalausweis bekommen. Dieser wird sofort ausgestellt. 

Karten zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karten) für Unionsbürger

Bürgerinnen und Bürger aus der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 16. Lebensjahr vollendet haben, können ab 01.01.2021 eine Karte mit elektronischem Identitätsnachweis erhalten. Mit dieser eID-Karte ist die Online-Ausweisfunktion nutzbar.

Die eID-Karte ist kein Ausweis- oder Reisedokument.

Reisepass

Deutsche Staatsangehörige benötigen für Grenzübertritte einen Reisepass. In manche Länder darf man auch mit einem Personalausweis einreisen.

Die Einreisebestimmungen erfährt man beim Amt für Reise und Sicherheit.

Der Bearbeitungsstand des Personalausweises kann beim Auskunftservice Ausweispapiere abgefragt werden.

Sobald der Reisepass von der Bundesdruckerei hergestellt wurde, erhält der Beantrager eine E-Mail (optional). Der Reisepass kann danach an der Infotheke in Empfang genommen werden. Sollte der Beantrager verhindert sein, kann dieser eine Person mit der Abholung des Reisepasses bevollmächtigen.

Für einen Reisepass für Minderjährige muss die Zustimmungserklärung von beiden Elternteilen ausgefüllt und zur Beantragung mitbebracht werden.

Wenn sich der Familienname eines Minderjährigen von dem Familiennamen mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet, können auf gemeinsamen Antrag alle sorgeberechtigten Elternteile im Pass Minderjähriger eingetragen werden. Der Antrag muss von beiden Elternteilen ausgefüllt und unterschrieben zum Termin mitgebracht werden.

Vorläufiger Reisepass

Die Ausstellung ist nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig und damit nur im Ausnahmefall möglich.

Ein vorläufiger Reisepass ist nur auszustellen, wenn dieser sofort benötigt wird und die Ausstellung eines Passes, auch im Expressverfahren, nicht mehr rechtzeitig möglich ist und ein (vorläufiger) Personalausweis für den Zweck nicht genügt.

 

Meldewesen

 

Wohnsitz anmelden oder ummelden

Personen müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden, wenn sie in Radolfzell am Bodensee eine neue Wohnung beziehen.

Wenn diese Person verhindert ist, kann die Anmeldung durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden. Dazu muss das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und der bevollmächtigten Vertrauensperson der Personalausweis oder Reisepass sowie die Bestätigung des Wohnungsgebers mitgegeben werden.

Wohnsitz abmelden

Personen müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden, wenn die Wohnung in Radolfzell am Bodensee aufgeben und im Inland keine neue Wohnung bezogen wird.

Die Abmeldung kann eine Woche vor Auszug erfolgen.

Meldebescheinigung

Personen, die in Radolfzell gemeldet sind, können eine Meldebescheinigung beantragen, um ihren aktuellen Wohnsitz nachzuweisen.

Einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte sowie Gruppenauskünfte

Grundsätzlich können Auskünfte über einzelne Personen und Personengruppen über Familiennamen, Vornamen, ggf. Doktorgrade, sowie aktuelle Anschriften und ggf. Sterbedatum über einen Einwohner eingeholt werden.

Bei einem berechtigten Interesse dürfen erweitere Auskünfte erteilt werden.

Wenn regelmäßig Auskünfte eingeholt werden, können nach vorheriger Registrierung diese Auskünfte auch online beantragt werden.

Auskunftssperre

Datenweitergaben können durch eine Auskunfts- oder Übermittlungssperre eingeschränkt und verhindert werden.

Adressbuchsperre

Dem Eintrag des Namens und der Anschrift in Adressbüchern kann ohne Angabe von Gründen widersprochen werden.

Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen

Der Weitergabe des Namens und der Anschrift an Presse, Rundfunk oder das Staatsministerium kann ohne Angabe von Gründen widersprochen werden.

Übermittlungssperre bei Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen

Der Weitergabe des Namens und der Anschrift an Parteien und Wählergruppen kann ohne Angabe von Gründen widersprochen werden.

Führungszeugnis

Personen können ein polizeiliches Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde beantragen.

Im Führungszeugnis sind rechtskräftige Verurteilungen eingetragen. Die Dauer der Eintragung ist abhängig von der Schwere der Straftat. Die Eintragungen unterliegen unterschiedlichen Löschfristen.

Das Führungszeugnis kann auch online beantragt werden.

Gewerbezentralregisterauszug

Im Gewerbezentralregister sind gewerberechtliche Verstöße eingetragen.

Wenn ein Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit benötigt wird, kann ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden . Dieser kann auch online beantragt werden.

Bestätigung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Fotokopien, usw. aus amtlichen Akten und privaten Schriftstücken mit der Urschrift

Gerne bestätigt das Bürgerbüro Dokumente und Aktenauszüge mit dem Original.

Entgegennahme Fahrerlaubnisanträge (Führerschein) zur Weiterleitung an das Landratsamt Konstanz

Der Fahrerlaubnisantrag wir nach einer Vorprüfung an das Landratsamt weitergeleitet.

Nach der Produktion des Führerscheins erhält man vom Landratsamt Konstanz eine Nachricht. Der Führerschein kann anschließend wieder über die Infotheke in Empfang genommen werden.

Entgegennahme Antrag auf Staatsangehörigkeitsausweis zur Weiterleitung an das Landratsamt Konstanz