Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik der Stadt Radolfzell am Bodensee hat am 22. Januar 2020 beschlossen den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan / die Örtlichen Bauvorschriften „Gleisdreieck“ aufzustellen. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan / die Örtlichen Bauvorschriften werden im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB und damit ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Ziel
Mit der geplanten Überbauung wird dem dringenden Bedarf an Wohnraum Rechnung getragen. Im Gebiet sind vier- bis fünfgeschossige Mehrfamilienhäuser, eine Kindertagesstätte, die Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes, ein Café und Büros geplant.