Für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen ist die Belastung durch die anfallenden Wohnkosten hoch.
Das macht es immer schwieriger, die Kosten für das Wohnen selbstständig bezahlen zu können. Wenn das Einkommen für eine angemessene Wohnung nicht ausreicht, kann Wohngeld eine Hilfe sein: Es ist ein von Bund und Land getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.
Wohngeld erhält, wer nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügt, um den Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld wird ausschließlich auf Antrag als Mietzuschuss (für Mieter/innen) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümer/innen) geleistet.
Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig vom Einzelfall. Es orientiert sich an der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete bzw. Belastung.
Wohngeld wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt. Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiterbeziehen, müssen Sie es neu beantragen und den Antrag auf Weiterbewilligung zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes stellen.
Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Wohnung besteht damit nicht.
Ein Wohnberechtigungsschein wird grundsätzlich nur auf Antrag geleistet und ist für maximal ein Jahr gültig.
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Nach Durchsicht des Antrags können weitere Unterlagen angefordert werden (siehe auch Seite 6 des Antragsformulars).