Reichert, Jannis
Abteilung Stadtentwässerung
Heftige Regenfälle in kurzer Zeit – sogenannter Starkregen – können überall zu Überflutungen führen. Da solche Wetterereignisse in ihrer Intensität und Häufigkeit zunehmen, gewinnt der Schutz vor den Folgen von Wassermassen immer mehr an Bedeutung.
Die Stadtverwaltung arbeitet kontinuierlich daran, das Risiko für Radolfzell zu bewerten und Schutzmaßnahmen für die öffentliche Infrastruktur umzusetzen. Starkregenmanagement ist jedoch eine Gemeinschaftsaufgabe: Ergänzend zu den kommunalen Maßnahmen spielt die Vorsorge auf privaten Grundstücken eine wichtige Rolle.
Nach den schweren Starkregenereignissen im vergangenen August strebt die Stadtverwaltung Radolfzell vorbeugende Maßnahmen an, um die Sicherheit und Vorsorge in der gesamten Kernstadt zu verbessern. Um die komplexen Zusammenhänge der Entwässerung sowie die Fließwege des Wassers über die verschiedenen Stadtviertel hinweg verständlich darzustellen und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Lösungsansätze für den Umgang mit Starkregen zu erarbeiten, fanden im Mai Informationsveranstaltungen für alle Interessierten statt.
Die Präsentation zur Veranstaltung steht hier zum Download bereit.
Beratungstermine zum Thema Starkregen sind jederzeit auf Anfrage per E-Mail an starkregen(at)radolfzell.de möglich.
Hochwasser (Flusshochwasser): Entsteht durch ausufernde Gewässer wie beispielsweise den Bodensee nach langanhaltenden Regenfällen. Hier sind oft mehrtägige Vorwarnzeiten möglich.
Starkregen: Tritt plötzlich, lokal begrenzt und mit extremer Intensität auf. Oft fallen über 100 Liter pro Quadratmeter in wenigen Stunden. Im Gegensatz zu Hochwasser kann Starkregen praktisch überall auftreten, nicht nur in der Nähe von Gewässern. Die Vorwarnzeiten sind sehr kurz oder nicht vorhanden.
Aufgrund lokaler geologischer Gegebenheiten ist Radolfzell bei Starkregen besonders gefordert.
Der Untergrund besteht in weiten Teilen aus schluffigem Ton und Lehm, was bedeutet:
Der Schutz vor Überflutungen ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Neben den Maßnahmen, die Kommunen zum Hochwasserschutz treffen, ist jede Person, die von Hochwasser betroffen sein kann, gemäß Paragraph 5 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) verpflichtet, im Rahmen des Möglichen eigene Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
Wichtige Schutzmaßnahmen:
Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.
Die Wetterapp des Deutschen Wetterdienstes.
Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz, kurz Warn-App NINA, wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen erhalten.
Abteilung Stadtentwässerung