Wasserentnahmeverbot bis Ende November

Informationen aus dem Rathaus

Wegen anhaltend niedriger Wasserstände verlängert das Landratsamt Konstanz das seit Mitte Juni geltende Verbot für Entnahmen aus Oberflächengewässern bis zum 30. November 2026. Ausgenommen sind der Bodensee und der Hochrhein.

Das Entnahmeverbot gilt für alle Wasserentnahmen im Rahmen des Ge­mein­gebrauchs und für bereits genehmigte Wasserentnahmen, ins­be­sondere zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen. Verboten ist die Entnahme aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen sowie Weihern und Seen. Ausgenommen sind jedoch Wasserentnahmen für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Die All­gemein­verfügung lässt Anträge auf Ausnahmen zu.

Viele Bäche und Flüsse im Landkreis Konstanz führen weiterhin nur sehr wenig Wasser, teilweise sind die Wasserläufe weiterhin ausgetrocknet. Dies beeinträchtigt die Gewässerökologie. Für eine nachhaltige Erholung der Pegel sind über einen längeren Zeitraum flächendeckende und ergiebige Niederschläge nötig. Die aktuellen Wetterprognosen lassen dies nicht er­warten.

Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, sieht sich das Landratsamt Konstanz veranlasst, das seit Mitte Juni geltende Verbot zu verlängern. Sollte die Trockenheit weiter anhalten, wird das Landratsamt eine weitere Verlängerung des Wasserentnahmeverbots prüfen. Bei einer signifikanten Entspannung kann das Verbot vorzeitig aufgehoben werden.

Verstöße gegen das Entnahmeverbot können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes Konstanz einsehbar.