Zeller Karte beantragen und verlängern

Die Zeller Karte ist ein freiwilliges Angebot der Stadt Radolfzell.

Sie soll Bürgerinnen und Bürger mit finanziellen Einschränkungen eine Teilhabe am kulturellen, sportlichen und sozialen Leben unserer Stadt ermöglichen und berechtigt zu vielen Vergünstigungen:

  • 50 Prozent für die Jahreskarte bei Städtischen Frei- und Seebädern (siehe Preisliste in den Bädern)
  • 50 Prozent auf das Angebot der Städtischen Musikschule
  • 100 Prozent der Jahresgebühr in der Stadtbibliothek
  • 50 Prozent bei Kulturveranstaltungen der Stadt
  • 50 Prozent vhs Landkreis Konstanz e.V. (Kursgebühren für Kurse in Radolfzell), KinderKulturZentrum Lollipop und Café Connect (kostenpflichtige Veranstaltungen und Ferienbetreuung)
  • 50 Prozent Stadtmuseum (Eintritt und Veranstaltungen)
  • 50 Prozent Radolfzeller Vereine (Mitgliedschaft für Minderjährige)
  • 50 Prozent Schulen (Kinderzeit und Ferienbetreuung) Bei der Kinderzeit hat der Antrag auf Kreisjugendhilfe Vorrang
  • 15 Prozent Kindertagesbetreuungseinrichtungen (städtische, freie und kirchliche Trägerschaft) Vorrang hat hier der Antrag auf Kreisjugendhilfe


Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

Die Zeller Karte erhalten Personen, die den Hauptwohnsitz in Radolfzell am Bodensee haben, in häuslicher Gemeinschaft leben und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Mit Vorlage eines aktuellen Steuerbescheides, Selbstauskunft und Kindergeldbescheid:

  • Alleinerziehende mit einem oder mehreren kindergeldberechtigten Kindern, wenn die Einkünfte unter 60.000 Euro im Jahr liegen
  • Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind, wenn die Einkünfte unter 60.000 Euro im Jahr liegen
  • Familien mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern, wenn die Einkünfte unter 70.000 Euro im Jahr liegen

Mit Vorlage des aktuellen Bescheides:

  • Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld nach SGB II
  • Bezieherinnen und Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
  • Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
  • Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag nach Paragraph 6a Bundesgeldkindergesetz

Mit Vorlage eines Schwerbehindertenausweises und bei Familien zusätzlich mit Kindergeldbescheid:

  • Familien mit einem oder mehreren schwerbehinderten Kindern (Grad der Behinderung ab 50), die kindergeldberechtigt sind, unabhängig von den Einkünften. Hinweis: Jedes Familienmitglied erhält eine Zeller Karte.
  • Personen mit einem Grad der Schwerbehinderung von 50 unabhängig von den Einkünften. Hinweis: Nur die Person mit Schwerbehinderung erhält eine Zeller Karte.


Mit Vorlage eines Pflegegrad- und Kindergeldbescheides:

  • Familien mit einem oder mehreren Kindern (Pflegegrad 2 oder mehr), die kindergeldberechtigt sind, unabhängig von den Einkünften. Hinweis: Jedes Familienmitglied erhält eine Zeller Karte.

Folgende Unterlagen müssen bei Antragsstellung und bei Verlängerung der Zeller Karte vorgelegt bzw. mitgeschickt werden:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Selbstauskunft
  • Steuerbescheide, Bewilligungsbescheide bzw. Behindertenausweise. Das Muster eines Steuerbescheides, auf dem der Gesamtbetrag der Einkünfte ersichtlich ist, steht bei den Vorlagen zum Herunterladen zur Verfügung.
  • Personalausweis, Reisepass oder Schülerausweis


Der Antrag kann persönlich an der Servicetheke im Bürgerbüro oder per E-Mail an buergerinformation(at)radolfzell.de gestellt werden. 

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt bzw. mitgeschickt werden:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Selbstauskunft
  • Steuerbescheide, Kindergeldbescheide, Bewilligungsbescheide bzw. Behindertenausweise. Das Muster eines Steuerbescheides, auf dem der Gesamtbetrag der Einkünfte ersichtlich ist, steht bei den Vorlagen zum Herunterladen zur Verfügung.
  • Personalausweis, Reisepass oder Schülerausweis


Die Zeller Karte ist kostenlos.

Jede Person erhält eine eigene Zeller Karte, die zusammen mit dem Personalausweis vorgezeigt werden muss. Bitte beachten Sie, dass die Karte nur für die Karteninhaberin / den Karteninhaber gilt. Weitere Familienmitglieder benötigen eine separate Zeller Karte.

Bei Verlust der Zeller Karte bitte im Bürgerbüro melden. 

Änderungen, die die Zeller Karte betreffen, bitte ebenfalls im Bürgerbüro melden.

Die Zeller Karte ist für ein Jahr gültig. Danach kann eine Verlängerung beantragt werden.

Antrags- und Ausgabestelle:

Stadt Radolfzell am Bodensee
Bürgerbüro
Marktplatz 2
78315 Radolfzell

Telefon: +49 7732 81-444
Telefon: +49 7732 81-445
E-Mail: buergerinformation@radolfzell.de


Bei Fragen zur Zeller Karte:

Stadt Radolfzell 
Fachbereich Partizipation und Integration
Schützenstraße 16/2
78315 Radolfzell

Telefon: +49 7732 81-678
E-Mail: zellerkarte@radolfzell.de