Wohnsitz anmelden

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug im Bürgerbüro anmelden. Hierfür ist ein Termin notwendig.

Alternativ können Sie die elektronische Wohnsitzanmeldung nutzen und ihren Wohnsitz rund um die Uhr unkompliziert und kostenlos online anmelden.

Ergänzende Information zum Online-Prozess

barrierefrei
Kostenlose BundID erforderlich
Online-Ausweis / E-Authentifizierung erforderlich

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

  • Sie ziehen um oder sind bereits umgezogen
  • Für die elektronische Wohnsitzanmeldung benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto. 

  • Personalausweis oder Reisepass; Ausweise der Familienangehörigen, die ebenfalls angemeldet werden
  • Bescheinigung des Wohnungsgebers (bei Bezug eines Mietobjekts)
  • Vollmacht, sofern Sie die Anmeldung für eine andere Person durchführen möchten


Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung:

Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto
Bescheinigung des Wohnungsgebers (bei Bezug eines Mietobjekts)

Sie müssen sich persönlich im Bürgerbüro anmelden. Dies ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung:
Erforderlich sind die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto. Wer noch kein Nutzerkonto hat, kann sich eine BundID anlegen. Am einfachsten ist es, die Online-Anmeldung mit dem Smartphone zu erledigen. Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp, können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und online aktualisiert werden. Wer zur Miete wohnt, lädt zusätzlich die Wohnungsgeberbestätigung hoch und sendet den Antrag ab. Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch das Bürgerbüro der Stadt Radolfzell, wird eine digitale Meldebestätigung mit elektronischem Siegel im Nutzerkonto zum Download bereitgestellt. Ebenfalls können die Adressdaten auf dem Chip ihres Personalausweises selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp aktualisiert werden. Nach der Aktualisierung erfolgt abschließend automatisiert der Versand eines Anschreibens der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und auch einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird nach Anleitung eigenständig angebracht.

Weitere Informationen zur elektronischen Wohnsitzanmeldung

Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.

Es fallen keine Gebühren an.

  • Klage

Bundesmeldegesetz (BMG)

  • § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • § 23a Elektronische Anmeldung (BMG)
  • § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)

  • Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2

§ 5 Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz

Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen. 

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.

Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigung der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.

Pass- und Meldewesen Stadt Radolfzell am Bodensee
Bürgerbüro
Marktplatz 2
78315 Radolfzell

Telefon: +49 7732 81-444 oder +49 7732 81-445
E-Mail: buergerinformation@radolfzell.de

Termine können Sie gerne online, telefonisch oder persönlich an der Servicetheke im Bürgerbüro vereinbaren.