Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden

Wenn Sie eine neue Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich im Bürgerbüro anmelden.

Alternativ können Sie die elektronische Wohnsitzanmeldung nutzen und ihren Wohnsitz rund um die Uhr unkompliziert und kostenlos online anmelden.


Als Hauptwohnung gilt:

Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen.
Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
Wenn Sie die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen können: Ihre Wohnung, in der Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben.
Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland haben, ist Ihre Hauptwohnung die vorwiegend von Ihnen benutzte Wohnung.

Ergänzende Information zum Online-Prozess

barrierefrei
Kostenlose BundID erforderlich
Online-Ausweis / E-Authentifizierung erforderlich

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

  • Personalausweis oder Reisepass; Ausweise der Familienangehörigen, die ebenfalls angemeldet werden
  • Bescheinigung des Wohnungsgebers (bei Bezug eines Mietobjekts)
  • Vollmacht, sofern Sie die Anmeldung für eine andere Person durchführen möchten

Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung:

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto
  • Bescheinigung des Wohnungsgebers (bei Bezug eines Mietobjekts)

Sie müssen sich persönlich im Bürgerbüro anmelden. Dies ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck. Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung:
Erforderlich sind die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto. Wer noch kein Nutzerkonto hat, kann sich eine BundID anlegen. Am einfachsten ist es, die Online-Anmeldung mit dem Smartphone zu erledigen. Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp, können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und online aktualisiert werden. Wer zur Miete wohnt, lädt zusätzlich die Wohnungsgeberbestätigung hoch und sendet den Antrag ab. Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch das Bürgerbüro der Stadt Radolfzell, wird eine digitale Meldebestätigung mit elektronischem Siegel im Nutzerkonto zum Download bereitgestellt. Ebenfalls können die Adressdaten auf dem Chip ihres Personalausweises selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp aktualisiert werden. Nach der Aktualisierung erfolgt abschließend automatisiert der Versand eines Anschreibens der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und auch einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird nach Anleitung eigenständig angebracht.

Weitere Informationen zur elektronischen Wohnsitzanmeldung

Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.

keine

Klage

Bundesmeldegesetz:

  • § 17 Anmeldung, Abmeldung
  • § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
  • § 21 Mehrere Wohnungen
  • § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
  • § 23a Elektronische Anmeldung
  • § 24 Datenerhebung Meldebestätigung
  • § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG)

  • § 5 Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz

Pass- und Meldewesen Stadt Radolfzell am Bodensee
Bürgerbüro
Marktplatz 2
78315 Radolfzell

Telefon: +49 7732 81-444 oder +49 7732 81-445
E-Mail: buergerinformation@radolfzell.de

Termine können Sie gerne online, telefonisch oder persönlich an der Servicetheke im Bürgerbüro vereinbaren.