Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
Wenn Sie eine neue Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich im Bürgerbüro anmelden.
Alternativ können Sie die elektronische Wohnsitzanmeldung nutzen und ihren Wohnsitz rund um die Uhr unkompliziert und kostenlos online anmelden.
Als Hauptwohnung gilt:
Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen.
Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
Wenn Sie die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen können: Ihre Wohnung, in der Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben.
Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland haben, ist Ihre Hauptwohnung die vorwiegend von Ihnen benutzte Wohnung.
Ergänzende Information zum Online-Prozess