Wohnsitz abmelden

Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie

  • ins Ausland umziehen oder
  • eine Ihrer Wohnungen (zum Beispiel eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.

Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitteilen.

Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

Ergänzende Information zum Online-Prozess

barrierefrei
Kostenloses Service-BW-Bürgerkonto erforderlich
Online-Ausweis / E-Authentifizierung erforderlich

Ergänzende Information zum Online-Prozess

barrierefrei
Kostenloses Service-BW-Bürgerkonto erforderlich
Online-Ausweis / E-Authentifizierung erforderlich

  • Umzug ins Ausland
  • Wohnungsaufgabe

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienangehörigen, die Sie abmelden möchten. 

Sie müssen sich persönlich im Bürgerbüro abmelden. Dies ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen, die in derselben Wohnung gewohnt haben und umziehen, ebenfalls abmelden.

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

keine

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Bundesmeldegesetz (BMG):

  • § 17 Anmeldung, Abmeldung
  • § 21 Mehrere Wohnungen
  • § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
  • § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person

Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG):

  • § 5 Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.

Pass- und Meldewesen Stadt Radolfzell am Bodensee
Bürgerbüro
Marktplatz 2
78315 Radolfzell

Telefon: +49 7732 81-444 oder +49 7732 81-445
E-Mail: buergerinformation(at)radolfzell.de

Termine können Sie gerne online, telefonisch oder persönlich an der Servicetheke im Bürgerbüro vereinbaren.