Verkehrswertgutachten beauftragen

Der gemeinsame Gutachterausschuss "Bodensee West" erstellt auf Antrag ein individuelles Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie oder den Wert von Rechten an Grundstücken.

Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) wird der Verkehrswert, der auch Marktwert genannt wird, durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

Das entsprechende Antragsformular kann der Geschäftsstelle Gutachterausschuss Bodensee West per E-Mail zugeschickt werden.

Gebühren hierfür werden nach der Gutachterausschussgebührensatzung berechnet. Sie richten sich nach dem ermittelten Wert der Immobilie (§ 3 Abs. 1 ff der Gebührensatzung) und können aus der Gebührentabelle der Gebührensatzung ermittelt werden.

Geschäftsstelle Gutachterausschuss
"Bodensee West"
Schützenstraße 16/2
78315 Radolfzell am Bodensee

Telefon: +49 7732 81-229
E-Mail: gutachterausschuss(at)radolfzell.de