Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen

Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren voraussichtlich nicht bis zum Reisezeitpunkt möglich ist, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.

Der vorläufige Reisepass wird von der zuständigen Passbehörde sofort ausgestellt.

Er gilt höchstens ein Jahr und muss bei der Aushändigung des regulären Reisepasses zurückgegeben und entwertet werden.

  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Es dürfen keine Versagungsgründe gegen die Passausstellung vorliegen, wie zum Beispiel die begründete Annahme, dass Sie die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Voraussetzungen hierfür sind in der Regel,

  • wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt möglich ist oder
  • wenn für Kinder nach Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisedokument ausdrücklich ohne die Aufnahme von Fingerabdrücken beantragt wird.

  • alter, noch gültiger Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild
  • gegebenenfalls geeignete Nachweise zur geplanten Reise


Selbstbedienungsterminal für Passfotos und Fingerabrücke
Das Lichtbild, die Fingerabdrücke und die Unterschrift können gegen eine Gebühr im Bürgerbüro selbst erfasst werden. Hierfür ist im Termin Zeit eingeplant. Der Weg zum Fotoautomaten oder Fotografen entfällt. Bitte beachten: Die Erfassung dient nur der Ausstellung des beantragten Dokuments. Die Daten werden umgehend nach dem digitalem Abruf gelöscht. Es kann kein Ausdruck des vorerfassten Lichtbildes bereitgestellt werden. Die Erfassungsstation kann im Übrigen auch nicht für Lichtbilder für die Führerscheinausstellung genutzt werden.

Den vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich im Bürgerbüro beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Hierfür ist ein Termin notwendig.

Die Passbehörde prüft die Vorlage der Voraussetzungen und stellt Ihnen den vorläufigen Reisepass sofort aus.

26,00 EUR

Hinweise:

  • Die Gebühr verdoppelt sich, wenn die Behörde nicht zuständig ist oder außerhalb der Dienstzeit tätig wird.
  • Die Gebühr für die Lichtbilderstellung in der Behörde: 6,00 EUR

sofort

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage

Passgesetz (PassG):

  • § 1 Passpflicht
  • § 4 Passmuster; Verordnungsermächtigung
  • § 5 Gültigkeitsdauer
  • § 6 Ausstellung eines Passes
  • § 7 Passversagung
  • § 8 Passentziehung

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV):

  • § 14 Muster des vorläufigen Reisepasses
  • § 27 Gebühren

Den Verlust des vorläufigen Reisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen.

Ein vorläufiger Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Es werden keine Fingerabdrücke erfasst.

Pass- und Meldewesen Stadt Radolfzell am Bodensee
Bürgerbüro
Marktplatz 2
78315 Radolfzell

Telefon: +49 7732 81444
E-Mail: buergerinformation@radolfzell.de


Wichtig:

Ihr Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde im Inland bearbeitet werden, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Ein Reisepass darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde ausgestellt werden.