Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Reiseziel sind das:

  • Reisepass
  • Personalausweis als Passersatz


Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Das ist zum Beispiel für Südostasien und für eine visafreie Einreise in die USA der Fall. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Personalausweis oder gegebenenfalls Kinderreisepass einreisen, sofern dieser noch gültig ist. Das gilt vor allem für die Staaten der Europäischen Union (EU). Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

Der Reisepass kann schon für Kinder von Geburt an ausgestellt werden und hat für unter 24-Jährige eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren.

In folgenden Fällen ist ein Reisepass schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ungültig:

wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Kindes nicht zulässt, weil das Lichtbild im Dokument stark vom Gesicht des Kindes abweicht. Der Zeitpunkt muss in jedem Einzelfall beurteilt werden.
wenn er verändert worden ist.
wenn Eintragungen fehlen oder mit Ausnahme des Wohnortes unzutreffend sind.
Tipp: In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen (Express-) Reisepasses ein Reisedokument für Ihr Kind benötigen, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

Ihr Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.

  • Personalausweis, Reisepass oder gegebenenfalls Geburtsurkunde des Kindes
  • ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild

    Selbstbedienungsterminal für Passfoto und Fingerabrücke
    Das Lichtbild, die Fingerabdrücke und die Unterschrift können gegen eine Gebühr im Bürgerbüro selbst erfasst werden. Hierfür ist im Termin Zeit eingeplant. Der Weg zum Fotoautomaten oder Fotografen entfällt. Bitte beachten: Die Erfassung dient nur der Ausstellung des beantragten Dokuments. Die Daten werden umgehend nach dem digitalem Abruf gelöscht. Es kann kein Ausdruck des vorerfassten Lichtbildes bereitgestellt werden. Die Erfassungsstation kann im Übrigen auch nicht für Lichtbilder für die Führerscheinausstellung genutzt werden.


  • wenn beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern.
  • Sollte nur ein Sorgeberechtigter die Antragstellung vornehmen: zusätzlichschriftliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
    Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten
  • bei einem Sorgeberechtigten mit alleinigem Sorgerecht: zusätzlich Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
  • bei Vormundschaft: zusätzlich Urkunde über die Bestellung zum Vormund

  • Sie müssen den Reisepass für Ihr Kind persönlich bei der Passbehörde des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragen.
  • Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren müssen beide Elternteile den Antrag stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen.
  • Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss. Außerdem muss es unterschreiben, wenn es zum Zeitpunkt des Passantrages 10 Jahre oder älter ist. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend. Von Kindern, die noch nicht 6 Jahre alt sind, werden keine Fingerabdrücke erfasst. Wenn für Kinder nach Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisedokument ausdrücklich ohne die Aufnahme von Fingerabdrücken beantragt wird, so kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe, wird ersatzweise der Abdruck eines anderen Fingers genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.
  • Bei der Beantragung können Sie das Lichtbild für Ihr Kind - je nach Ausstattung der Behörde - vor Ort erstellen oder Sie lassen das Lichtbild im Vorfeld durch einen zertifizierten Dienstleister (zum Beispiel einen Fotografen oder den Fotoservice eines Drogeriemarktes) anfertigen. Vom Dienstleister erhalten Sie den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde das Lichtbild Ihres Kindes aus der Cloud abrufen kann.
  • Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
  • Den fertig produzierten Reisepass Ihres Kindes können Sie zu gegebener Zeit in der Behörde abholen. Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Reisepass abholen können. Die Benachrichtigungsinformation der Passbehörde enthält meistens auch einen Vordruck der Abholvollmacht. Somit können Sie den Reisepass selbst abholen oder ihn von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich gegenüber der Passbehörde vorher ausweisen und die Abholvollmacht vorlegen.
  • Sie müssen den alten Reisepass Ihres Kindes beim Empfang des neuen Dokuments abgeben. Auf Wunsch können Sie den alten Reisepass entwertet als Andenken wieder mitnehmen.

Die Gültigkeitsdauer für Personen unter 24 Jahren beträgt sechs Jahre.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich.

  • ein Reisepass für Kinder mit 32/48 Seiten: 37,50 Euro / 59,50 Euro
  • ein Reisepass für Kinder im Expressverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 Euro

Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn

  • die Behörde den Reisepass außerhalb der Dienstzeiten ausstellen muss oder
  • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde wie zum Beispiel die Gemeinde einer Nebenwohnung beantragen.

Ab Antragstellung kann es bis zu acht Wochen dauern, bis der Reisepass Ihres Kindes in der Passbehörde abgeholt werden kann.

Es wird empfohlen, den Reisepass für Ihr Kind rechtzeitig vor Reiseantritt zu beantragen.

Wenn Sie den Reisepass für Ihr Kind schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Dafür wird zusätzlich ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.
Geht der Express-Antrag rechtzeitig ein, liegt er in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage

Passgesetz (PassG):

  • § 4 Passmuster; Verordnungsermächtigung
  • § 5 Gültigkeitsdauer
  • § 6 Ausstellung eines Passes
  • § 19 Zuständigkeit

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes Passverordnung - PassV):

  • § 13 Muster des Reisepasses; Änderung von Daten
  • § 27 Gebühren

Pass- und Meldewesen Stadt Radolfzell am Bodensee
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