Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen zweiten Reisepass erhalten.

Ein Zweitpass gilt sechs Jahre lang. Lassen Sie sich einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass ausstellen, gilt dieser höchstens ein Jahr lang.

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:

  • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel. Wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa brauchen Sie einen zweiten Reisepass.
  • Sie möchten in ein Land reisen, das Ihnen möglicherweise die Einreise verweigert, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden. Beispielsweise verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben.

Nicht als berechtigtes Interesse gelten beispielsweise:

  • allgemeine Begründungen (beispielsweise Weltreisende ohne Unterlagen für konkrete Reisepläne)
  • häufige Auslandsreisen alleine
  • dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist

Hinweis: Auch wenn Sie schon im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung erneut nachweisen.

Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Passbehörde.

  • bisheriger Reisepass (Erstpass)
  • ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild
  • Nachweis über das berechtigte Interesse wie zum Beispiel schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, Buchungsbestätigungen, Flugtickets
  • bei Kindern und Jugendlichen: Wenn beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen:
    - Personalausweise oder Reisepässe der Eltern.
    - Sollte nur ein Sorgeberechtigter die Antragstellung vornehmen: zusätzlichschriftliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
    - Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten
  • bei Kindern und Jugendlichen: bei einem Sorgeberechtigten mit alleinigem Sorgerecht:
    - zusätzlich Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
  • bei Kindern und Jugendlichen: bei Vormundschaft:
    - zusätzlich Urkunde über die Bestellung zum Vormund

Selbstbedienungsterminal für Passfoto und Fingerabrücke
Das Lichtbild, die Fingerabdrücke und die Unterschrift können gegen eine Gebühr im Bürgerbüro selbst erfasst werden. Hierfür ist im Termin Zeit eingeplant. Der Weg zum Fotoautomaten oder Fotografen entfällt.

Bitte beachten:
Die Erfassung dient nur der Ausstellung des beantragten Dokuments. Die Daten werden umgehend nach dem digitalem Abruf gelöscht. Es kann kein Ausdruck des vorerfassten Lichtbildes bereitgestellt werden. Die Erfassungsstation kann im Übrigen auch nicht für Lichtbilder für die Führerscheinausstellung genutzt werden.

  • Sie müssen Ihren Reisepass als Zweitpass persönlich beantragen und die Gründe für Ihren Antrag schriftlich darlegen. Hierfür ist ein Termin notwendig.
  • Sie müssen eine formgültige Unterschrift abgeben und die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.
    Eine Unterschrift ist bei Kindern ab 10 Jahren erforderlich.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). Von Kindern, die noch nicht 6 Jahre alt sind, werden keine Fingerabdrücke erfasst. Wenn für Kinder nach Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisedokument ausdrücklich ohne die Aufnahme von Fingerabdrücken beantragt wird, so kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe, wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.
  • ein digitales biometrisches Lichtbild


Selbstbedienungsterminal für Passfoto und Fingerabrücke
Das Lichtbild, die Fingerabdrücke und die Unterschrift können gegen eine Gebühr im Bürgerbüro selbst erfasst werden. Hierfür ist im Termin Zeit eingeplant. Der Weg zum Fotoautomaten oder Fotografen entfällt.

Bitte beachten:
Die Erfassung dient nur der Ausstellung des beantragten Dokuments. Die Daten werden umgehend nach dem digitalem Abruf gelöscht. Es kann kein Ausdruck des vorerfassten Lichtbildes bereitgestellt werden. Die Erfassungsstation kann im Übrigen auch nicht für Lichtbilder für die Führerscheinausstellung genutzt werden.

  • Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
  • Den fertig produzierten Reisepass können Sie im Bürgerbüro abholen. Sie werden benachrichtigt, sobald Sie Ihren Reisepass abholen können. Die Benachrichtigungsinformation der Passbehörde enthält meistens auch einen Vordruck der Abholvollmacht. Somit können Sie Ihren Reisepass selbst abholen oder ihn von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich gegenüber der Passbehörde vorher ausweisen und die Abholvollmacht vorlegen.

  • Ab 1. Mai 2025 können Sie im Antragsprozess auch die kostenpflichtige Option "Direktversand" wählen und erhalten das Dokument an Ihre zustellfähige Wohnanschrift geliefert. Voraussetzungen sind, dass Sie mindestens 18. Jahre alt sind und den Passantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Darüber hinaus müssen Sie sich persönlich an der Wohnungstür gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen deutschen Ausweisdokument (in diesem Fall: Personalausweis oder gegebenenfalls Zweitpass) ausweisen und den alten Reisepass bereits bei der Beantragung des neuen Reisepasses entwerten lassen. 


Hinweis:

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Gesetzliche Vertreter sind normalerweise die Eltern. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen. Die Kinder und Jugendlichen, für die die Antragstellung erfolgt, müssen immer persönlich erscheinen, da die zuständige Stelle ihre Identität prüfen muss.

Antragstellung:

  • rechtzeitig vor Reiseantritt

Gültigkeitsdauer:

  • Die Gültigkeitsdauer von einem regulären Reisepass als Zweitpass beträgt sechs Jahre.
  • Lassen Sie sich einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass ausstellen, gilt dieser höchstens ein Jahr lang.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich.

  • Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: 32,00 Euro ) mit 32 Seiten / 48 Seiten:
    Personen ab 24 Jahren: 102,00 Euro / 124,00 Euro
    Personen unter 24 Jahren: 69,50 Euro/ 91,50 Euro
  • Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag: 22,00 Euro):
    Personen ab 24 Jahren: 92,00 Euro
    Personen unter 24 Jahren: 59,50 Euro
  • Reisepass mit 32 Seiten:
    Personen ab 24 Jahren: 70,00 Euro
    Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro

Ab Antragstellung kann es bis zu acht Wochen dauern, bis Sie Ihren regulären Reisepass in der Passbehörde abholen können.

Der vorläufige Reisepass wird von der zuständigen Passbehörde sofort ausgestellt.

Es wird empfohlen, den Reisepass rechtzeitig vor Reiseantritt zu beantragen.

Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Dafür wird zusätzlich ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.
Geht der Express-Antrag rechtzeitig ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage

Passgesetz (PassG):

  • § 1 Passpflicht
  • § 5 Gültigkeitsdauer
  • § 6 Ausstellung eines Passes
  • § 15 Pflichten des Inhabers
  • § 19 Zuständigkeit
  • § 25 Ordnungswidrigkeiten

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung- PassV):

  • § 27 Gebühren

Versuchen Sie, durch unrichtige Angaben einen Zweitpass zu erhalten, müssen Sie mit einer Geldstrafe rechnen.

Stadtverwaltung Radolfzell
Bürgerbüro
Marktplatz 2
78315 Radolfzell am Bodensee

Telefon: +49 7732 81444
E-Mail: buergerinformation@radolfzell.de